Gögginger Frühlingsfest eröffnet Augsburger Volksfestsaison 2025

Fassanstich mit OB Eva Weber am Freitag, 28. März um 17 Uhr

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Bild: AdobeStock_87912992_MHP
  • Familienfreundliches und sicheres Fest auf dem Festplatz an der Pfarrer-Bogner-Straße
  • Festdauer bis Sonntag, 6. April
  • Buntes Angebot mit Kinderkarussell, Pfeilwerfen und vieles mehr
  • Sicherheitsdienst und Ordnungsdienst vor Ort

Mit dem Gögginger Frühlingsfest startet Augsburg in die neue Volksfestsaison des Jahres. Auch heuer nimmt Oberbürgermeisterin Eva Weber am Freitag, 28. März 2025 um 17 Uhr den Fassanstich im Festzelt Binswanger vor und eröffnet damit das erste Volksfest im Jahr 2025 in Augsburg.

Öffnungszeiten in diesem Jahr
Das Gögginger Frühlingsfest 2025 findet von Freitag, 28. März bis Sonntag, 6. April statt. Geöffnet ist es Montag bis Samstag von 14 bis 23 Uhr und sonntags von 10:30 bis 23 Uhr. Für ein buntes und abwechslungsreiches Programm ist gesorgt. Es gibt ein Kinderkarussell, einen Stand mit Pfeilwerfen, Autoscooter, einen Greifautomaten und eine Tombola. Um das leibliche Wohl kümmern sich mehrere Imbissstände und ein Süßwarenstand.

Familienfreundliches und sicheres Volksfest
Um die Sicherheit des Volksfestes zu gewährleisten, hat die Stadt Augsburg erneut für dessen Dauer wieder eine Verordnung für das Umfeld des Gögginger Frühlingsfestes erlassen. Danach ist es untersagt, in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 18 bis 6 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 16 bis 6 Uhr alkoholische Getränke aller Art in den das Festgelände umgebenden Bereich mitzubringen oder dort zu konsumieren. Zudem ist ein Sicherheitsdienst zu den Hauptzeiten beauftragt, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu kontrollieren.

Mobile Sperren sichern Festgelände-Eingang
Vom 28. März bis 6. April wird die Pfarrer-Bogner-Straße von Süden kommend zur Einbahnstraße. Das Festgelände wird am Eingang mit mobilen Sperren gesichert. Im Bedarfsfall werden die Sperren für Rettungsfahrzeuge geöffnet. Der Ordnungsdienst ist im Umfeld unterwegs, um Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft so gering wie möglich zu halten und Jugendschutzkontrollen durchzuführen.