Stadt lädt zu Bürgerversammlungen ein

Austausch mit der Stadtspitze, Mitreden und per Antrag mitbestimmen

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  • Bürgerversammlung für den Stadtteil Hochzoll
  • Montag, 17. März, Gemeindesaal Heilig Geist, Grüntenstraße 19
  • 18 Uhr Tisch-Gespräche mit OB Eva Weber und Referententeam
  • 19 Uhr Eröffnung des Plenums mit Diskussion und Abstimmung über Anträge zu Belangen in Hochzoll

  • Bürgerversammlung für die Stadtteile Hochfeld und Universitätsviertel
  • Donnerstag, 27. März, Aula der RWS/FOS/BOS, Alter Postweg 86a
  • 18 Uhr Tisch-Gespräche mit OB Eva Weber und Referententeam
  • 19 Uhr Eröffnung des Plenums mit Diskussion und Abstimmung über Anträge ganz Augsburg betreffend


Bei zwei Bürgerversammlungen in den kommenden beiden Wochen haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg wieder Gelegenheit, sich mit Oberbürgermeisterin Eva Weber, ihrem Referententeam und der Stadtverwaltung auszutauschen, Fragen zu stellen, sich über den Stand von Projekten zu informieren, Ideen und Anregungen zu äußern, aber auch Bedenken vorzutragen. Darüber hinaus können Anträge gestellt werden, die nach mehrheitlicher Zustimmung in der Bürgerversammlung innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat der Stadt Augsburg behandelt werden.

Die erste der beiden Bürgerversammlungen findet am Montag, 17. März, 18 Uhr, im Gemeindesaal Heilig Geist, Grüntenstraße 19, statt. Es ist die stadtteilbezogene Bürgerversammlung für Hochzoll.
In der darauffolgenden Woche findet am Donnerstag, 27. März, 18 Uhr, in der Aula der RWS/FOS/BOS, Alter Postweg 86a, eine weitere Bürgerversammlung statt. Sie richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile Hochfeld und Universitätsviertel.
Bei allen Bürgerversammlungen ist eine Gebärdensprachdolmetscherin vor Ort. Auf augsburg.de/buergerversammlungen werden die Bürgerversammlungen zudem auf dem städtischen Online-Portal im Livestream übertragen.

Ablauf der Bürgerversammlungen
Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils mit den Tischgesprächen. Eine Stunde lang haben alle Interessierten die Möglichkeit, mit Oberbürgermeisterin Eva Weber, der zweiten Bürgermeisterin und Bildungsreferentin (Referat 4) Martina Wild, dem dritten Bürgermeister Bernd Kränzle sowie allen Referenten (Roland Barth/Finanzen, Reiner Erben/Umwelt, Martin Schenkelberg/Soziales, Jürgen K. Enninger/Kultur und Sport, Steffen Kercher/Bauwesen, Frank Pintsch/Ordnung, Dr. Wolfgang Hübschle/Wirtschaft) persönlich über ihre Anliegen zu sprechen. Danach beginnt das Plenum, in dem gemeindeangehörige Personen das Recht haben, ihre Anliegen vorzutragen, Fragen und Anträge zu den betreffenden Stadtteilen zu stellen und darüber abzustimmen.
Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Da nur Personen antragsberechtigt sind, die in Augsburg wohnen - unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel -, müssen alle, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitbringen. Wichtig ist auch, dass der jeweilige Antrag mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigen Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Empfehlungen der Bürgerversammlung befassen.
Der Status der eingebrachten Anträge kann unter augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg unter augsburg.de/allris nachverfolgt werden.

OB Eva Weber: „Austausch von Erfahrungen und Argumenten“
Oberbürgermeisterin Eva Weber betont: „Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten anbieten können. Die Bürgerversammlung ist der direkteste Weg, Fragen und Themen nicht nur mit der Stadtspitze, sondern auch mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hier können Erfahrungen und Argumente ausgetauscht werden. Im besten Fall kommen dabei gute Verbesserungsvorschläge zustande, die allen nützen.“

Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt
Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt pro Jahr eine gesamtstädtische Bürgerversammlung vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen pro Jahr statt. Das hat der Augsburger Stadtrat per Beschluss festgelegt. Das Format bietet die Möglichkeit, vor Ort gezielt Stadtteil-Themen anzusprechen und sich dazu mit der Stadtspitze sowie Expertinnen und Experten aus den Fachämtern auszutauschen. Bürgerinnen und Bürger haben zudem ein Stimmrecht, mit dem sie wichtige Themen zur Abstimmung in den Stadtrat und damit im besten Fall zur Umsetzung bringen können.
Mit den Terminen in Hochzoll und im Hochfeld/Universitätsviertel starten die ersten beiden Bürgerversammlungen in diesem Jahr. Im Herbst 2025 ist Lechhausen an der Reihe, gefolgt von Kriegshaber, wo die gesamtstädtische Bürgerversammlung stattfindet.

Weitere Informationen zu den Bürgerversammlungen und die nächsten Termine sind unter augsburg.de/buergerversammlung zu finden.