7-Tage-Inzidenz in Augsburg ist aktuell bei 167,9

Coronavirus: 164 Neuinfektionen

Die Stadt Augsburg meldet 164 neue Covid-19-Fälle. Registriert wurden 142 Fälle mit Meldedatum Mittwoch, 5. Mai, sowie 22 weitere Fälle mit Meldedatum Dienstag, 4. Mai. Ein Fall vom Montag, 3. Mai, wurde rückwirkend korrigiert.

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 16.933 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 15.328 Personen gelten als genesen, 1.222 sind aktuell infiziert, 383 Personen sind verstorben.

Bei den beiden Verstorbenen, die dem Gesundheitsamt am Mittwoch, 5. Mai, gemeldet wurde, handelt es sich um eine weibliche Patientin des Jahrgangs 1972 und um einen männlichen Patienten des Jahrgangs 1940.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 167,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 186,9.

Aktuelle Zahlen zum Impfen

Bis zum Mittwoch, 5. Mai 2021, 18 Uhr, wurden in Augsburg 119.185 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt (Erst- und Zweitimpfungen) - davon 14.216 durch mobile Teams und 78.565 im Augsburger Impfzentrum. 22.156 Impfungen wurden in Hausarztpraxen durchgeführt und 4.248 in Krankenhäusern.

Insgesamt wurden bislang 91.527 Personen in Augsburg geimpft. Davon haben 27.658 bereits die Erst- und Zweitimpfung erhalten.

Damit sind ca. neun Prozent der Bevölkerung in Augsburg vollständig geimpft. Ca. 21 Prozent der Bevölkerung haben derzeit die Erstimpfung erhalten. Somit haben ca. 30 Prozent der Bevölkerung eine Impfung erhalten.

Geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis 2. Juni

In der Änderungsverordnung zur 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) stellt der Freistaat vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern bereits ab dem heutigen Donnerstag, 6. Mai, umgesetzt. Ab Montag, 10. Mai, greifen weitere Änderungen. Dazu gehört unter anderem, dass für die Regelungen zur Durchführung von Distanz- oder Präsenzunterricht in Bildungseinrichtungen, für die Betriebserlaubnis von Hundeschulen und für die Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Inzidenzschwellenwert von 165 maßgeblich ist. Generell gilt bei inzidenzabhängigen Regelungen, dass Inzidenzschwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden müssen, damit dann ab dem übernächsten darauf folgenden Tag Regelungen in oder außer Kraft gesetzt werden. In beiden Fällen wird die Stadt Augsburg dies jeweils amtlich bekannt machen.