Ab Mittwoch Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Oberallgäu

«Hilfe naht!»

Ein Sommer voller Wetterextrme. Zuletzt wurde auch das Oberallgäu vom Starkregen gebeutelt. Damit den Geschädigten vor Ort schnell geholfen werden kann, forderten die Freien Wähler, u.a, vom Staatsminister Albert Füracker, Soforthilfe. Nachfolgend die PM der Freien Wähler Kempten und Oberallgäu im Wortlaut:

Ab Mittwoch Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Oberallgäu

Nach hartnäckiger Forderung wird der Empfängerkreis für Soforthilfen nach der Hochwasserkatastrophe nun erweitert

München/Oberallgäu – Die Betroffenen der schweren Unwetter im Oberallgäu vergangene Woche können aufatmen. Von Mittwoch (03.08) an können die Hochwassersoforthilfen des bayerischen Finanzministeriums auch im Oberallgäu beantragt werden. „Ich bin froh und erleichtert, dass die Gebietskulisse nun um weitere bayerische Landkreise erweitert und auch das Oberallgäu, wie von mir und der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller mehrfach gefordert, berücksichtigt wurde. Ich habe mich in einem Schreiben an Staatsminister Albert Füracker vehement dafür eingesetzt, dass unsere Region finanziell entschädigt wird“, so Alexander Hold, Landtagsvizepräsident der FREIEN WÄHLER.

Bereits letzte Woche hatte sich Hold zusammen mit dem Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein Bild von der katastrophalen Lage in den Ortsteilen Wagneritz und Altach (Gemeinde Rettenberg) gemacht. Anfang dieser Woche standen dann ein Besuch in den betroffenen Gemeindegebieten in Burgberg und am Grünten an. „Die Ausmaße des Unwetters sind wirklich immens und machen einen sprachlos. Es ist deshalb umso wichtiger, dass nun schnell und unbürokratisch von politischer Seite geholfen wird. Die Soforthilfe mit bis zu 5.000 Euro für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat und bis zu 10.000 Euro für „Ölschäden an Gebäuden“ sind zumindest ein Anfang und ein wichtiges Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger“, sagt der Landtagsabgeordnete Hold. Ansprechpartner für die Soforthilfen ist das zuständige Landratsamt, welches die Formulare digital und in Papierform zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt laut Aussage des Ministeriums per Überweisung oder nach Absprache auch bar. In Härtefällen, bei denen Menschen in existenzielle Notlagen kommen, werden sogar Zuschüsse von bis zu 100 Prozent erstattet. Ebenso sind steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen vorgesehen. Im Einzelfall können beispielsweise Steuern gestundet oder Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben werden. Ansprechpartner in diesen Fällen ist das zuständige Finanzamt.