Agenturbezirk Ulm: Was beim Thema Kurzarbeit beachtet werden muss

Rund 4.250 eingegangen Anzeigen im März

Für exakte Aussagen zur aktuellen Entwicklung der Kurzarbeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Ulm ist es noch zu früh. Dies hängt vor allem mit dem Prozessablauf zusammen. Planen Betriebe Kurzarbeit, muss dies zunächst bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Wenn dann tatsächlich kurzgearbeitet wurde, kann der Betrieb dies innerhalb von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit abrechnen.

Die Anzeigen variieren stark: Hinter einer Anzeige kann sich ein kleiner Betrieb mit fünf Mitarbeitern oder ein Großbetrieb mit mehreren tausend Mitarbeitern verbergen. Ob und in welchem Umfang kurzgearbeitet wurde, kann also erst mit einem zeitlichen Verzug von mehreren Monaten sicher abgebildet werden.

Wichtigster Indikator in Sachen Kurzarbeit ist die Zahl der im März eingegangenen Anzeigen. Noch nicht alle Anzeigen konnten in den Systemen erfasst werden. Hinzu kommt, dass etliche Arbeitgeber für die selbe Meldung mehrere Kanäle nutzen: Sie melden sich per Mail, per Fax, auf dem Postweg oder online. Unter Umständen liegen also vom selben Arbeitgeber mehrere Anzeigen vor. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt nur eine vorläufige Schätzung möglich. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Ulm liegt diese Schätzung bei rund 4 250 eingegangen Anzeigen im März. „Erst wenn die Anzeigen vollständig erfasst, geprüft und bereinigt wurden, können wir von gesicherten Zahlen ausgehen“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm. „Zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen konzentrieren wir unsere Ressourcen und Kräfte auf die Leitungsbereiche und die telefonische Erreichbarkeit. Wir organisieren uns im laufenden Betrieb um“, so Mathias Auch weiter.
Die Teams für die Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes werden personell massiv aufgestockt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen sind oder werden aktuell für diese Aufgabe geschult. Darüber hinaus wurde der Arbeitgeber-Service personell gestärkt und steht regionalen Arbeitgebern für Informationen und Beratung zum Kurzarbeitergeld und zum Anzeigeverfahren unter 0731 160-666 Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.