Augsburger Fußgängerzone für Radler länger geöffnet

Versuchsweise für sechs Monate

„Wir erwarten von allen Verkehrsteilnehmern eine besondere Rücksichtnahme. Vor allem werden wir genau beobachten, ob die Radfahrer die in den Fußgängerzonen geltenden Regeln nach der Straßenverkehrsordnung einhalten. Auch der motorisierte Lieferverkehr muss wieder verstärkt darauf hingewiesen werden, dass in der Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf die Fußgänger geradelt und gefahren werden darf“, so Thomas Herta, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Augsburg.

Wie er weiter ausführt, werde eine generelle Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr sowohl von der Polizei, als auch der Straßenverkehrsbehörde kritisch gesehen. Grund dafür ist, dass es im Gegensatz zur Maximilianstraße und Bgm.-Fischer-Straße in den zeitlich beschränkt freigegebenen Straßen keine baulich-optische Trennung zwischen Geh- und Fahrbereichen gibt. Damit wird in diesen Straßen nicht nur die gesamte Breite der nutzbaren Verkehrsfläche von Fußgängern in Anspruch genommen.
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Auch die Ein- und Ausgänge der Läden grenzen direkt an die Verkehrsflächen an. „Deswegen kann eine uneingeschränkte Freigabe in der gesamten Fußgängerzone nicht befürwortet werden“, so der Radverkehrsbeauftragte.

Die erweiterte Öffnungszeit gilt laut Stadtratsbeschluss versuchsweise für sechs Monate. Damit können Radfahrende die Annastraße, Philippine-Welser-Straße, Steingasse und den Martin-Luther-Platz durchgehend von 20.30 bis 11 Uhr befahren.