Beschränkung der Kundenanzahl in Geschäftsräumen aufgehoben.

Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität

Nachdem der VGH Baden-Württemberg die Beschränkung von nur einer Person auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufgehoben hat, muss nun die Gesetzgebung in Stuttgart nachbessern.

Die IHK Ulm ist über das gefällte Urteil erfreut. „Das ist ein weiterer Schritt zur Normalität“, so Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Weiterhin betont Deinhard, dass „allen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden muss, individuelle coronakonforme Konzepte anzubieten. Jede Regelung muss sich an der betrieblichen Wirklichkeit orientieren.“ So waren vor allem kleine Ladengeschäfte massiv von der vorherigen Beschränkung von nur einem Kunden auf 20 Quadratmeter betroffen. „Bei manchen Läden war diese Regelung bereits ausgeschöpft, wenn Mitarbeitende in der Ladenfläche anwesend waren“, erläutert Deinhard. Das VGH stellt in seinem Urteil klar, dass eine Begrenzung der Kunden nicht an einer Quadratmeterzahl festgemacht werden darf. Der Gesetz- geber muss Unternehmen die Möglichkeit geben, verantwortungsvoll eigene, schlüssige Konzepte für ihre individuellen Unternehmen umzusetzen. „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Wirtschaft verantwortungsvoll mit Hygienestandards umgeht und Konzepte auf die Beine stellt. Es muss jedem Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, möglich sein, zu wirtschaften“, stellt Deinhard klar.

Weiterhin fordert die IHK Ulm eine zügige Umsetzung aller Maßnahmen und konkrete Ausgestaltungen von Ausführungsbestimmungen. Alle angekündigten Unterstützungsmaßnahmen des Landes und des Bundes müssen schnellstmöglich und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen.