Coronatests für Augsburger Schulkinder in Hort und Kindertagespflege verpflichtend
Ab 19. April bayernweite Testpflicht
Der Rahmenhygieneplan des Freistaats sieht vor, dass Schulkinder in Horten und Kindertagespflegestellen ab Montag, 19. April, nur noch mit dem Nachweis eines negativen PCR- oder POC-Antigentest betreut werden können.
Das städtische Amt für Kindertagesbetreuung stattet zwischen Donnerstag, 15., und Freitag, 16. April, alle Augsburger Horte und Kindertagespflegestellen, in denen Schulkinder betreut werden, kostenlos zur Testung der Schulkinder mit Testkits aus. Bürgermeisterin und Referentin für Bildung und Migration, Martina Wild, schätzt die zeitnahe Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs sehr: „Ich bedanke mich für das hohe Engagement der Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und in den Horten. Nur so können wir gemeinsam einen Beitrag in der Pandemiebekämpfung leisten.“
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