Coronatests für Augsburger Schulkinder in Hort und Kindertagespflege verpflichtend

Ab 19. April bayernweite Testpflicht

Der Rahmenhygieneplan des Freistaats sieht vor, dass Schulkinder in Horten und Kindertagespflegestellen ab Montag, 19. April, nur noch mit dem Nachweis eines negativen PCR- oder POC-Antigentest betreut werden können.

Die Schulkinder können sich direkt im Hort oder in der Kindertagespflegestelle testen lassen, wenn sie nicht bereits über ein anderweitiges, aktuelles (maximal 24 Stunden altes) Testergebnis verfügen. 

Das städtische Amt für Kindertagesbetreuung stattet zwischen Donnerstag, 15., und Freitag, 16. April, alle Augsburger Horte und Kindertagespflegestellen, in denen Schulkinder betreut werden, kostenlos zur Testung der Schulkinder mit Testkits aus.
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Bürgermeisterin und Referentin für Bildung und Migration, Martina Wild, schätzt die zeitnahe Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs sehr: „Ich bedanke mich für das hohe Engagement der Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und in den Horten. Nur so können wir gemeinsam einen Beitrag in der Pandemiebekämpfung leisten.“