Versicherte können Befreiung von Zuzahlung bei Arzneien beantragen

Mehrere Millionen gesetzlich Krankenversicherte können ab sofort für das neue Jahr eine Befreiung von Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten beantragen. Der Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden: Darauf wies am Donnerstag der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Profitieren von der Regelung können vor allem Patientinnen und Patienten, die wegen chronischer Erkrankungen dauerhaft Medikamente einnehmen müssen.

Die Befreiung kommt dann in Frage, wenn die Zuzahlungen zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Nach Angaben des Apothekerverbands hatten im vergangenen Jahr 5,4 Millionen Menschen von der Befreiung profitiert.