EuGH-Urteil zur Zuständigkeit von Gerichten im VW-Dieselskandal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Zuständigkeit von Gerichten im VW-Dieselskandal. Hintergrund ist die Schadenersatzklage eines österreichischen Verbraucherschutzvereins vor dem Landgericht Klagenfurt. Der Verein fordert Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro für mehrere hundert Käufer. Volkswagen macht geltend, dass dem Landgericht die internationale Zuständigkeit für diese Klage fehle. Das Gericht rief deshalb den EuGH an. (Az. C-343/19)

Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof für Deutschland entschieden, dass Volkswagen Käufern manipulierter Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Allerdings müssen die gefahrenen Kilometer auf die Entschädigung angerechnet werden. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben.