Bericht: Bund und Länder einigen sich im Streit um Digitalpakt

Im monatelangen Streit um den Digitalpakt für Schulen zeichnet sich einen Tag vor dem geplanten Treffen des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern eine Einigung ab. "Wir haben einen guten Kompromiss gefunden", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der "Süddeutschen Zeitung" am Dienstag. Einer Einigung stehe "eigentlich" nichts mehr im Weg. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (beide CDU) bestätigten die Einigung.

Der Vermittlungsausschuss kommt am Mittwochabend zu Beratungen über den Digitalpakt Schule zusammen. Angestrebt ist eine Grundgesetzänderung, die dem Bund größere Möglichkeiten zur Unterstützung der Länder einräumen soll. Strittig war bisher vor allem, inwieweit der Bund die Vergabe seiner Mittel kontrollieren können soll. Im Falle einer Einigung könnte der Bundestag noch diese Woche über das Vermittlungsergebnis abstimmen.

Der hessische Ministerpräsident Bouffier sprach laut "SZ" von einem "sehr vernünftigen Kompromiss". Er gehe davon aus, dass er eine breite Mehrheit finden werde. Ein Sprecher von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Laschet sagte: "Unser Ziel ist erreicht: Das Geld des Digitalpakts kommt schnell in die Schulen, ohne dass die Grundarchitektur des Grundgesetzes verschoben wird."

Die Einigung über die Grundgesetzänderung macht der Bund zur Voraussetzung für den Digitalpakt, in dessen Rahmen die Länder fünf Milliarden Euro für eine bessere digitale Ausstattung in Schulen erhalten sollen.

Der Bundesrat hatte im Dezember den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder befürchteten, dass die vom Bundestag Ende November beschlossene Grundgesetzänderung dem Bund einen zu starken Einfluss auf die Bildungspolitik ermöglicht.

Zudem störten sich insbesondere die ärmeren Länder an der in dem Gesetz enthaltenen Regelung, dass bei künftigen Investitionen die Hilfen des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich ergänzt werden müssen.