Behörden verhängen 185 Bußgelder auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung

Im abgelaufenen Jahr haben die Behörden in Deutschland mindestens 185 Bußgelder auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Diese Zahl geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage des "Handelsblatts" unter den Datenschutzbeauftragten der Länder hervor. Im Vorjahr hatten die Behörden nach Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2018 nur 40 Bußen ausgesprochen. 15 von 16 Bundesländern machten laut "Handelsblatt" Angaben, Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Die von der EU durchgesetzte Datenschutzgrundverordnung macht Unternehmen und Organisationen Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekamen dadurch mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Auf Grundlage der DSGVO können Strafzahlungen verhängt werden - etwa dann, wenn ein Unternehmen die Daten seiner Nutzer nicht ausreichend gesichert hat.

Die meisten Strafen für Datenschutz-Verstöße gab es laut "Handelsblatt"-Umfrage erwartungsgemäß im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen. 2019 wurden dort 64 Bußgelder verhängt. Es folgten Berlin, Niedersachsen und Baden-Württemberg. In Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen wurden im abgelaufenen Jahr keine Bußgelder verhängt.

Laut der DSGVO müssen Unternehmen auch jede Datenpanne melden. Dort liegt Bayern 2019 mit rund 5000 gemeldeten Pannen an der Spitze aller Länder, wie das "Handelsblatt" schrieb. In NRW wurden demnach gut 2100 Datenpannen registriert. Bundesweit seien seit dem Start des neuen Regelwerks insgesamt rund 21.000 Datenpannen gemeldet worden.