Verbraucherschützer: Online-Händler müssen schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Online-Händler nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gemahnt, auch ohne Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Es sei eine "gute Nachricht" der EuGH-Entscheidung, dass Unternehmen in jedem Fall schnell erreichbar sein müssten, erklärte vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel am Mittwoch in Berlin. Der Verband hatte gegen Amazon geklagt, weil Verbraucher nicht klar über eine Telefonnummer informiert würden.

Der EuGH entschied aber, dass Online-Händler nicht zwingend eine Telefonnummer angeben müssen. Sie müssten aber dennoch eine schnelle und effiziente Kommunikation gewährleisten. Trotz der Niederlage im Streit um die telefonische Erreichbarkeit begrüßte der vzbv deshalb das Urteil.

Alternative Kontaktmöglichkeiten müssten sich daran messen lassen, "ob sie der Anforderung, schnell und effizient zu sein, standhalten", erklärte Rechtsreferent Dünkel. Nur so könnten Anbieter das vom EuGH geforderte hohe Verbraucherschutzniveau garantieren. Über die Klage des Verbands gegen Amazon muss abschließend der Bundesgerichtshof entscheiden, der dem Gerichtshof in Luxemburg den Fall zur Auslegung des EU-Rechts vorgelegt hatte.