Fachgesellschaft: Datenschutzverordnung gefährdet Menschenleben

Nach Ansicht von Unfallchirurgen gefährden die Datenschutzbestimmungen Menschenleben in der Notfallmedizin. Die Übermittlung von Patientendaten wie Blut- oder EKG-Werte an ein Krankenhaus setze laut Datenschutzgrundverordnung die aktive Zustimmung der Betroffenen voraus, was aber bei Schwerverletzten oft nicht möglich sei, erklärte Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) am Rande des Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie am Dienstag in Berlin.

Wenn bewusstlose Patienten und Patientinnen keine aktive Zustimmung geben könnten und dadurch eine Übermittlung der Daten verboten sei, sänken die Überlebenschancen. Die Datenschutzgrundverordnung "behindert die Lebensrettung", erklärte Pennig. Er forderte zur besseren Notfallversorgung eine Anpassung der Datenschutzregeln.

Dies betrifft laut DGOU auch das sogenannte Traumaregister. In dieses Register geben die 800 teilnehmenden Krankenhäuser Daten zu jedem Notfall ein. Alle drei Jahre analysieren die Experten, welche Behandlungen bei welchen Verletzungen und welchen Patienten die besten Resultate erzielen und passen die bisherigen Behandlungen an, um höhere Behandlungserfolge und Überlebenschancen zu erreichen.

Die Datenschutzgrundverordnung erschwere aber den Kliniken die Eingabe dieser Daten, was zu einem Rückgang der Nutzung des Registers führe, erklärte die Fachgesellschaft. Allein 2019, im Jahr nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung, sei die Aufnahmequote um 17 Prozent gesunken.

Seit dem Start des Traumaregisters im Jahr 1993 wurden demnach etwa 400.000 Behandlungsverläufe dokumentiert. Der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie läuft noch bis Freitag.