Drei Ärzte erzwingen Bewertungsportal Jameda zum Löschen ihrer Profile

Das Bewertungsportal Jameda hat wie bereits im November vor dem Oberlandesgericht Köln nun auch vor dem Landgericht München I eine juristische Niederlage hinsichtlich der früheren Ausgestaltung des Unterschieds zwischen Basis- und Premiumkunden erlitten. Jameda muss die ohne deren Einwilligung erstellten Profile von drei klagenden Ärzten löschen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Das Unternehmen verwies darauf, dass die nun auch von den Münchner Richtern beanstandete Ausgestaltung bereits korrigiert wurde und sich das Urteil damit auf eine veraltete Version beziehe. Gleichzeitig wertete das Unternehmen das Urteil so, dass das Gericht das Recht von Jameda auf eine vollständige Arztlistung bestätigt habe.

Das Landgericht München I beanstandete, dass Jameda auf den Profilen der Basiskunden sogenannte Expertenratgeberartikel zahlender Konkurrenten veröffentlichte und dabei auf deren Profile verlinkte. Die Fachartikel seien dazu geeignet, das Interesse eines potenziellen Patienten weg von den Basiskunden hin zu den zahlenden Jameda-Kunden zu lenken.

Damit werde zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise ein verdeckter Vorteil gewährt. Gleichzeitig erklärte die Kammer, dass Jameda eine grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfülle, solange das Portal seine Stellung als "neutraler Informationsmittler" wahre. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.