Hessen will Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung ausweiten

Zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung soll nach dem Willen Hessens die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung erweitert werden. Das Land bringt dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat ein, wie das Landesfinanzministerium am Sonntag in Wiesbaden mitteilte. Dazu soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durch den Zoll ergänzt werden. Der Bundesratsfinanzausschuss befasst sich damit am Donnerstag.

"Wir können nicht tatenlos zusehen, wenn Kriminelle die technischen Möglichkeiten immer stärker für ihre Zwecke nutzen und wir nicht mithalten können", erklärte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Steuerfahnder sollten deshalb für Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung auch besondere Mittel an die Hand bekommen. Die Strafprozessordnung müsse im Sinne aller ehrlichen Steuerzahler erweitert werden.

"Wer bei der Kilometerabrechnung schummelt, muss ganz sicher nicht damit rechnen, dass sein E-Mail-Verkehr abgefangen wird", erklärte Schäfer. Mit dem Antrag denke die Landesregierung zum Beispiel an die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, bei denen durch Aktienleerverkäufe rund um den Dividendenstichtag im großen Stil Steuern hinterzogen worden seien.

Die Telekommunikationsüberwachung ist laut dem hessischen Finanzministerium derzeit nur in Fällen der bandenmäßigen Umsatz- oder Verbrauchersteuerhinterziehung zulässig. Künftig soll diese demnach auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein. Schäfer verwies darauf, dass die Steuerfahndung auch nach einer Gesetzesänderung darüber nicht allein entscheiden würde. Die Fahnder müssten über die Staatsanwaltschaft einen Antrag bei Gericht stellen, über den ein Richter entscheide.