Gesetz gegen Hass im Netz laut Gutachten teilweise verfassungswidrig

Das im Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz ist nach von den Grünen veröffentlichen Gutachten in weiten Teilen verfassungswidrig. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe keine Befugnis, anhand von übermittelten Daten den Nutzer eines sozialen Netzwerkes zu identifizieren, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. "Daher ist die Pflicht, die IP-Adresse zu übermitteln, nicht verhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß."

Das Gesetz legt fest, dass die Betreiber sozialer Netzwerke Hassbotschaften an das BKA melden müssen, damit sie von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Darunter fallen Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie. Damit soll der zunehmenden Hasskriminalität im Netz entgegengewirkt werden.

Auch einem Gutachten des Mainzer Juristen Matthias Bäcker zufolge enthält das im Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz "teils offensichtlich, teils mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige und teils verfassungsrechtlich zweifelhafte Regelungen", wie die Grünen mitteilten. Es müsse daher dringend korrigiert werden.

Die im Gesetz festgelegte Meldepflicht "ist in Art und Umfang so verfassungsrechtlich nicht haltbar", erklärte die Grünen-Abgeordnete Renate Künast. Zum Beispiel sei ein zweistufigen Meldeverfahren erforderlich, damit die Daten erst ausgeleitet würden, wenn das BKA als staatliche Stelle einen Anfangsverdacht begründet habe. "Die Koalition hat mal wieder handwerklich miserable Arbeit abgeliefert." Künast kündigte an, dass die Grünen im Bundestag zeitnah einen Antrag "auf verfassungskonforme Änderung" des Gesetzes stellen werden.

Das Gesetz hatte der Bundesrat im Juli gebilligt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat es bislang aber nicht unterzeichnet. Nach Angaben von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR haben Mitarbeiter Steinmeiers bereits Gespräche mit dem Justizministerium, dem Innenministerium und dem Kanzleramt aufgenommen, um die verfassungsrechtlichen Bedenken zu erörtern.