Rechtsschutz mit ein paar Klicks auf dem Prüfstand

Nur ein paar Klicks sollen reichen, um niedrigere Mieten einzufordern oder für einen Flugausfall entschädigt zu werden. Sogenannte Legal-Tech-Portale versprechen Verbrauchern im Internet schnelle Hilfe ohne Kostenrisiko. Doch ob und in welcher Form dies zulässig ist, ist umstritten. Am Mittwoch befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Geschäftsmodell des Portals wenigermiete.de, das etwa Ansprüche auf Grundlage der Mietpreisbremse geltend macht. (Az. VIII ZR 285/18)

Das Portal bietet Mietern auf seiner Website an, Ansprüche zu prüfen und geringere Mieten durchzusetzen. Zahlen müssen Kunden nur bei Erfolg. Ermöglicht wird dies durch Software, die auf Standardfälle eingestellt ist. Algorithmen sollen also praktisch Rechtsschutz für Verbraucher ermöglichen, weil sie eine schnelle und effiziente Bearbeitung ermöglichen.

"Wer tippt, verliert - wir schreiben keine Briefe, sondern finden durch einen Klick das richtige Schreiben", sagt wenigermiete-Gründer Daniel Halmer der Nachrichtenagentur AFP. Ihm gehe es um die "90 Prozent Standardfälle, denn auch nur in solchen Fällen sind wir besser als jeder Anwalt".

Für Halmer ist das Angebot allerdings nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern hat grundsätzliche Bedeutung: "Es wird Technologie gebraucht, um geringe Ansprüche von zehn bis 100 Euro überhaupt geltend zu machen." Solche Summen seien für einen klassischen Anwalt nicht interessant. Ohne Legal Tech gebe es diese Verbraucherrechte praktisch nicht, weil sie nicht durchgesetzt werden könnten.

Um Ansprüche auf diese Weise geltend zu machen, nutzen Portalbetreiber wie wenigermiete eine Sonderregelung. Sie arbeiten nicht als Rechtsanwaltskanzlei, sondern werden als Inkassounternehmen tätig, die Forderungen eintreiben. Vor dem Bundesgerichtshof geht es nun um die Frage, ob das Angebot nicht zu weit geht und eine unerlaubte Rechtsdienstleistung vorliegt. Gerichtsentscheidungen dazu fielen unterschiedlich aus, weshalb das BGH-Urteil mit Spannung erwartet wird.

Nach Karlsruhe will am Mittwoch auch der Gründer des Rechtsdienstleisters Myright, Jan-Eike Andresen, kommen, dessen Unternehmen zehntausende VW-Kunden im Dieselskandal vertritt. "Wir hoffen, dass der Senat klar stellt, dass Inkassounternehmen Forderungen durchsetzen dürfen", sagte Andresen AFP. Denn das stelle VW infrage. "Was wir machen, wird allerdings seit Jahrzehnten von der Industrie gegenüber Verbrauchern praktiziert."

Unabhängig von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird in Deutschland derzeit intensiv über Legal-Tech-Unternehmen diskutiert. Nach der Beobachtung von Stephan Breidenbach von der Europauniversität Viadrina in Frankfurt an der Oder, der sich seit Jahren mit Legal Tech beschäftigt, wächst die Zahl der Angebote jedenfalls: "Es werden jeden Tag mehr."

Für Breidenbach ist das nicht beunruhigend - im Gegenteil: "Ich hoffe, dass es dadurch mehr Verbraucherschutz gibt und mehr Menschen Zugang zum Recht bekommen", sagt der Experte AFP. Doch auch aus seiner Sicht gibt es Grenzen: "Es ist einfach Unfug, von Roboteranwälten zu sprechen." Es gebe keinen Ansatz in der Forschung zu künstlicher Intelligenz, "der das juristische Denken ermöglichen würde".

Eine andere Frage sei es, wie Legal Tech beworben werde. "Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als wenn direkt ein Anwalt sich mit dem Fall beschäftigt", sagt Breidenbach. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ulrich Wessels, forderte in der Diskussion um die neuen Angebote: "Wo Legal Tech draufsteht, muss immer auch ein Anwalt drinstecken."

Ein paar Leitlinien könnte nun der Bundesgerichtshof aufstellen. Doch auch nach einem Urteil dürfte die Debatte um Legal Tech weitergehen. Für wenigermiete-Gründer Halmer steht jedenfalls fest: "Der BGH kann nicht alle Fragen klären."