Facebook soll Millionenstrafe wegen Verstößen gegen Transparenzgesetz zahlen

Ein hoher Bußgeldbescheid droht

Wegen Verstößen gegen ein deutsches Gesetz zur Tilgung von Beleidigungen und Falschmeldungen aus den Online-Netzwerken soll Facebook eine Millionenstrafe zahlen. Das Bundesamt für Justiz verhängte nach eigenen Angaben vom Dienstag einen Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro gegen das Unternehmen. Die Begründung: Facebook habe "unvollständig" über die Zahl der eingegangenen Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten informiert.

Es ist der erste Bußgeldbescheid auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das seit Anfang 2018 in Kraft ist, wie eine Sprecherin des Bundesamts sagte. Der Bescheid gegen die in Irland ansässige Europazentrale des US-Konzerns ist noch nicht rechtskräftig; Facebook hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Das Gesetz verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung etwa von Falschnachrichten und Hass-Posts. Zudem werden sie verpflichtet, halbjährlich einen Transparenzbericht über ihren Umgang mit Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten vorzulegen.

Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook vor, in seinem vor einem Jahr veröffentlichten ersten Transparenzbericht ein "verzerrtes Bild" vermittelt zu haben über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte und über die Art und Weise, wie das Unternehmen mit ihnen umgeht.

Die damals von Facebook gemeldeten Zahlen lagen erheblich unter jenen von Google und Twitter. Auf Googles Video-Plattform Youtube meldeten Nutzer und Beschwerdestellen nach Unternehmensangaben im ersten Halbjahr 2018 fast 215.000 umstrittene Beiträge, davon wurden rund 58.000 gelöscht.

Der Kurzbotschaftendienst Twitter erhielt insgesamt fast 265.000 Beschwerden, von denen das Unternehmen knapp 29.000 aus dem Netz entfernte. Facebook erhielt seinem Transparenzbericht zufolge nur 886 Meldungen, die sich auf 1704 Beiträge bezogen. Davon wurden 362 Beiträge gelöscht.

Das Bundesamt für Justiz kam nun zu dem Schluss, dass der Bericht von Facebook "nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte" aufführe. Kritisiert wird dabei unter anderem, dass das Meldeformular für Beschwerden bei Facebook "zu versteckt" sei. Unvollständig sei auch die gemeldete Zahl der Maßnahmen, die in Reaktion auf die Beschwerden ergriffen worden seien.

"Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation und der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte", rügte das Bundesamt.

Seit Anfang 2018 verpflichtet das NetzDG Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung bestimmter Inhalte wie etwa Morddrohungen oder Volksverhetzung. "Offensichtlich rechtswidrige Inhalte" müssen binnen 24 Stunden entfernt werden, in nicht offensichtlichen Fällen gilt in der Regel eine Sieben-Tage-Frist.

Die Netzwerkbetreiber wurden verpflichtet, entsprechende Infrastruktur aufbauen, um Beschwerden über Postings zu verarbeiten - andernfalls sind Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro möglich.