Bundesrat entscheidet über elektronische Patientenakte und Tabakwerbeverbot

Der Bundesrat behandelt am Freitag (09.30 Uhr) abschließend die elektronische Patientenakte. Mit dem neuen Gesetz haben Versicherte ab 2022 einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten in der elektronischen Akte eintragen. Gespeichert werden können etwa Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder. Abschließend entscheiden will die Länderkammer zudem über das vom Bundestag im Juli beschlossene weitgehende Verbot von Tabakwerbung.

Damit wird die Außenwerbung für Tabakprodukte - etwa in Form von Plakaten - untersagt. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden. In der Länderkammer steht außerdem eine Gesetzesinitiative von Berlin und Thüringen zur Abstimmung, die es den Ländern erleichtern soll, Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen. Es wird aber nicht mit einer Mehrheit für den Vorstoß gerechnet.