"Bild"-Livestreams erhalten unbefristete Rundfunkzulassung

Das bundesweite Streamingangebot der "Bild"-Zeitung hat eine Rundfunkzulassung erhalten. Die für das "Bild Digital Live TV" erteilte Genehmigung sei unbefristet, teilte die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten am Donnerstag mit. Sie muss von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich noch geprüft werden.

Die "Bild"-Livestreams umfassen mehrere lineare Sendeformate. Darunter befinden sich Liveberichterstattungen über Ereignisse, kommentierende Sendungen, Talkformate und Sportberichterstattung. "Bild" muss die Medienanstalt Berlin-Brandenburg über jeden aufgenommenen und beendeten linearen Stream informieren.

Der "Bild"-Verlag Axel Springer war zuvor mit einer Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg gescheitert. In dem Prozess ging es um die Frage, ob live gestreamte Internetsendungen gleichbedeutend sind mit Rundfunk, wofür Verbreiter eine Zulassung der Landesmedienanstalt brauchen. Diese überwacht Fernseh- und Radioanstalten etwa in Fragen des Jugendschutzes oder bei der Einhaltung von Vorschriften zur Werbebeschränkung.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg wertete drei live gestreamte Internetsendungen der "Bild"-Zeitung als Rundfunk und untersagte die Ausstrahlung, solange dafür keine Zulassung beantragt wird. Dagegen wehrte sich der Axel-Springer-Verlag.

Im Eilverfahren im Herbst 2018 gab das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag zunächst statt. "Bild" durfte weiter Livevideos verbreiten. Im Hauptverfahren stufte das Gericht die Livevideos aber rund ein Jahr später als zulassungspflichtigen Rundfunk ein.