Mädchen aus Niedersachsen erhält 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden

Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Oldenburg hat einem inzwischen achtjährigen Mädchen wegen einer schweren Hirnschädigung bei der Geburt ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro zugesprochen. Zusätzlich verurteilten die Richter nach Gerichtsangaben vom Freitag das Krankenhaus und die behandelnde Ärztin dazu, dem schwerstbehinderten Kind sein Leben lang alle Vermögensschäden zu ersetzen, die ihm in Folge des Kunstfehlers entstanden oder noch entstehen werden. (Az. 5 U 108/18)

Das OLG bestätigte mit seiner Entscheidung vom Mittwoch im Wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Osnabrück. Das Schmerzensgeld sei angesichts eines schweren ärztlichen Kunstfehlers angemessen, hieß es. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Bei der Geburt des Mädchens aus dem Landkreis Gütersloh war es zu Komplikationen mit dessen Herzschlag gekommen. Dieses wurde laut Gericht über einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten allerdings nicht erkannt, weil der sogenannte CTG-Wehenschreiber zeitweise keine Herzschläge von Mutter und Kind aufzeichnete. Als er dies wieder tat, hielt das Personal den Herzschlagsignal der Mutter zudem für das des Kinds und hielt die Lage deshalb für stabil.

Als der Fehler bemerkt sowie Gegenmaßnahmen eingeleitet wurden, war das Gehirn des Mädchens durch die fehlende Sauerstoffversorgung bereits irreparabel geschädigt. Die Richter schlossen sich dabei der Auffassung des von ihnen beauftragten Sachverständigen an, der die Vorgänge als einen "groben Behandlungsfehler" eingestuft hatte.

Die Ärzte hätten sich demnach in der heiklen Situation keinesfalls über einen Zeitraum von zehn Minuten mit einem nicht aussagekräftigen CTG begnügen dürfen. Sie hätten andere Diagnosemaßnahmen ergreifen müssen, etwa die Vitalfunktionen des Kinds zusätzlich mit einer sogenannten Kopfschwartenelektrode erfassen können.