Mieter darf vom Arzt empfohlene Katze in seiner Wohnung halten

Im Prozess um eine Katze in einer Wohnung hat sich ein Mieter vor dem Amtsgericht Hannover gegen seine Vermieterin durchgesetzt. Der Mann darf das ihm aus medizinischen Gründen empfohlene Haustier behalten, entschied der Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Montag. Der von der Vermieterin zur Begründung des Haltungsverbots angeführte Passus des Mietvertrags sei zu pauschal und daher ungültig.

Der Richter verwies auf entsprechende höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofs, der sich bereits mit dem Thema befasst hatte. Im Ergebnis seien die Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen worden, wobei die des Mieters die der Vermieterin überwögen.

Der Mieter hatte sich auf ärztlichen Rat hin eine Katze zugelegt, weil diese "soziale Bedürfnisse" abdecke und als "Mitbewohner" diene. Er hatte aber vorab nicht die Zustimmung der Vermieterin eingeholt, was laut Mietvertrag erforderlich gewesen wäre. Deshalb entwickelte sich ein Rechtsstreit zwischen den beiden.