Richterbund: Corona-App muss freiwillig sein und rechtsstaatliche Auflagen erfüllen

Der Einsatz einer Handyapp zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland sollte nach Überzeugung des Deutschen Richterbunds (DRB) freiwillig bleiben und strikte rechtsstaatliche Auflagen erfüllen. "Eine Handyapp sollte technisch auf den Zweck eines Abstands- und Kontaktmelders beschränkt bleiben, ohne Rückschlüsse auf die Identität oder den Standort von Nutzern zu eröffnen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag in Berlin.

"Zudem gilt es, die Maßnahme wie alle Pandemieregelungen zu befristen und klare Löschpflichten für gespeicherte Daten vorzusehen", fügte Rebehn hinzu. Die Corona-Trackingapp, die derzeit diskutiert und entwickelt wird, soll dazu beitragen, Kontaktpersonen von Infizierten schneller und effektiver zu identifizieren.

Experten sehen darin ein Mittel, Ausgangsbeschränkungen zu lockern, ohne dadurch Sicherheitsrisiken massiv zu erhöhen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) befürwortete eine solche Maßnahme auf freiwilliger Basis am Mittwoch.