Bericht: Bundesregierung plant Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern

Kinder von pflegedürftigen Eltern sollen einem Pressebericht zufolge künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro finanziell in die Pflicht genommen werden können. Dies sieht der Entwurf des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums für das "Unterhaltsentlastungsgesetz" vor, über das die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichteten. Ziel sei "eine substanzielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien".

"Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrags wird durch dieses Gesetz geregelt, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird", heißt es dem Bericht zufolge in dem vertraulichen Entwurf des Arbeitsministeriums. Dem gesellschaftlichen Wandel werde durch eine stärkere Inanspruchnahme des Staates Rechnung getragen.

Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, der seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern kann. Dabei gibt es Freibeträge.

Die Kosten für die Reform seien nur sehr schwer zu schätzen, hieß es in dem Bericht. "Es gibt keine ausreichende Datengrundlage über den Personenkreis der erwachsenen Kinder, die für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen", zitieren die Zeitungen aus dem Entwurf. Die Mehrkosten würden auf bis zu 300 Millionen Euro geschätzt, "könnten aber auch deutlich niedriger liegen".

Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflege-Unterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. Für sie würden allein im kommenden Jahr Mehrkosten von 290,4 Millionen Euro entstehen.