Bundesnetzagentur will 5G-Frequenzen am 19. März versteigern

Die Bundesnetzagentur hat als Startdatum für die geplante 5G-Versteigerung den 19. März genannt. "Wir sind in der Lage, die Auktion in Mainz wie geplant durchzuführen", sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde am Freitag. Bislang hatte die Netzagentur nur von der zweiten Märzhälfte als Starttermin gesprochen. Die Technik-Zentrale der Bonner Behörde sitzt in Mainz.

Eilanträge der drei Telekommunikationskonzerne Telekom, Vodafone und Telefónica beim Kölner Verwaltungsgericht könnten den Termin noch verzögern. Die Firmen wollen vor der Versteigerung rechtliche Rahmenbedingungen klären und die Auktionsregeln in ihrem Sinne ändern lassen. "Es ist nun Aufgabe des Gerichts, über die Eilanträge zu entscheiden", sagte der Netzagentur-Sprecher.

Gegen die Vergaberegeln bei der Auktion klagen laut Verwaltungsgericht insgesamt neun Mobilfunkunternehmen. Zu den Auflagen der Netzagentur gehört unter anderem, dass die Bieter bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen müssen.

Knackpunkt ist das sogenannte Roaming. Damit ist gemeint, dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern automatisch auf die Netze der Konkurrenten umgeleitet werden. Die Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur sehen vor, dass die Anbieter hier über Kooperationen verhandeln müssen.