Stadtwerke kritisieren vor Abstimmung Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Vor der Abstimmung über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Bundestag am Donnerstagabend haben die Stadtwerke mögliche Rechtsunsicherheiten kritisiert. "Die Klarstellung, wer mit eigenen Mitteln ein Glasfasernetz baut, wird gegenüber seinen Wettbewerbern nicht länger benachteiligt", sei zwar gut, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), Katherina Reiche. Doch "um den Glasfaserausbau durch Rechts- und Planungssicherheit effektiv anzukurbeln, hätte die Klarstellung fest im Gesetzestext verankert werden müssen."

Dies hätten die Länder auch so vorgeschlagen, sagte Reiche weiter. "Was wie haarspalterische Paragrafenreiterei klingt, kann als Rechtsunsicherheit den Glasfaserausbau weiter hemmen", warnte sie.

Bislang werden Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfasernetze von der Bundesnetzagentur als öffentliche Mittel interpretiert, wie der Verband erläuterte. Deshalb dürften alle Wettbewerber ihr Kabel mitverlegen, sobald die Grube ausgehoben sei - sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz ohne öffentliche Gelder ausbaue und so das volle wirtschaftliche Risiko trage. Das sei ein struktureller Wettbewerbsnachteil. Folge sei, dass kommunale Unternehmen sich bei Investitionen zurückhielten - sowie ein volkswirtschaftlich unvernünftiger "Über- und Doppelausbau".

Mit der Gesetzesänderung soll nun eine Unzumutbarkeitsprüfung eingeführt werden. Anträge auf Koordinierung von Bauarbeiten sollen dann unzumutbar sein können, wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen.