Bericht: EZB-Negativzins ist laut Rechtsgutachten verfassungswidrig

Die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wird in einem Gutachten als verfassungswidrig gewertet. Diese Geldpolitik bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das im deutschen Grundgesetz und im Europarecht garantierte Recht auf Privateigentum, schlussfolgert der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Rechtsgutachten für die Sparda Banken, über das die Zeitung "Welt" am Samstag berichtete.

"Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden", heißt es demnach in dem Gutachten. Die EZB hatte 2014 erstmals ihren Einlagesatz in den negativen Bereich gesenkt. Aktuell liegt dieser Leitzins, zu dem sich die Banken bei der Zentralbank refinanzieren, bei minus 0,5 Prozent. Trotz steigender Inflation hat die EZB angekündigt, die Niedrigzinspolitik beibehalten zu wollen.

"Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht", sagte Kirchhof der "Welt". Das Grundrecht, Nutzen aus seinem Eigentum ziehen zu können, sei Teil der im Grundgesetz garantierten Eigentümerfreiheit. "Und dieses Grundrecht wird dem Sparer durch die Zinspolitik der EZB genommen", betonte der Jurist. Sein Gutachten soll am Montag in Berlin veröffentlicht werden.

Laut dem Vergleichsportal Verivox verlangen aktuell 349 Banken Negativzinsen von Privatkundinnen und -kunden, fast doppelt so viele wie noch Ende 2020. In dieser Woche hatte auch die drittgrößte deutsche Bank ING angekündigt, ab einem Freibetrag von 50.000 Euro einen Negativzins zu verlangen.