Energielieferanten müssen Abschlussrechnung fristgerecht vorlegen

Energielieferanten müssen sechs Wochen nach Vertragsende die Abschlussrechnung vorlegen - der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte daher erfolgreich gegen den Energielieferanten 365 AG wegen verspäteter Abrechnungen. Wie die Verbraucherschützer am Donnerstag mitteilten, urteilte das Landgericht Köln Ende vergangenen Jahres, dass die gesetzliche Frist auch für dieses Unternehmen gilt. Der vzbv war wegen bundesweiter Beschwerden über die Strom- und Gasmarke Immergrün vor Gericht gezogen.

Laut Energiewirtschaftsgesetz müssten Anbieter innerhalb von sechs Wochen "nach Ende des Abrechnungszeitraums oder nach Ende des Lieferverhältnisses eine Jahres- oder Abschlussrechnung vorlegen". Nachdem die 365 AG trotz Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, klagte der Verband im Juni 2019 gegen das Unternehmen, zu dem auch die Marken Meisterstrom und Idealenergie gehören.