Regierung sieht durch Hackerangriff keine Gefahr für Bundestagswahl

Die Bundesregierung sieht durch den Hackerangriff auf die Behörde von Bundeswahleiter Georg Thiel keine Gefahr für die Bundestagswahl am Sonntag. Interne Wahlserver seien durch den Vorfall "nicht betroffen", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Insofern drohe auch "keine Gefahr für die Bundestagswahl".

Die Funktion des Bundeswahlleiters ist beim Statistischen Bundesamt angesiedelt. Die Statistikbehörde wird ebenfalls von Thiel geführt.

Betroffen von dem Angriff war laut dem Sprecher des Innenministeriums ein Server des Statistischen Bundesamtes, der "Teil einer Entwicklungsumgebung für den Zensus" ist. Er ist demnach von anderen Systemen der Behörde abgetrennt. Es gebe "zum jetzigen Zeitpunkt" auch "keinen Hinweis, dass Datenabfluss oder Manipulation an dem betroffenen Server stattgefunden hat", sagte der Sprecher.

Zu möglichen Tätern äußerte sich der Sprecher nicht. Dies sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Unbekannte hatten bereits Ende August Server des Bundeswahlleiters angegriffen. IT-Systeme, die für die Bundestagswahl nötig sind, waren aber nicht betroffen.

Der Bundeswahlleiter ist verantwortlich für die Organisation und Überwachung von Wahlen auf Bundesebene. Auf seiner Website werden auch die Ergebnisse der Bundestagswahl veröffentlicht.

Eine Sprecherin des Bundeswahlleiters beim Statistischen Bundesamt sagte, die schnelle Identifizierung des Schadens zeige, "dass unsere Sicherheitssysteme funktionieren". Auch sie bekräftigte, "interne Wahlserver für die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Internetangebot des Bundeswahlleiters" würden "in separaten Netzen betrieben", weshalb durch den Vorfall "keine Gefahrenlage in Bezug zur Bundestagswahl" bestehe.

Die Bundesregierung hatte Anfang September scharf gegen russische Beeinflussungsversuche vor der Bundestagswahl protestiert. Dabei soll mit sogenannten Phishing-E-Mails versucht worden sein, an persönliche Anmeldedaten von Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu gelangen, um dadurch Identitätsdiebstahl begehen zu können. Der Generalbundesanwalt leitete daraufhin Ermittlungen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ein.