Weg für Online-Sozialwahlen in drei Jahren frei

Der Weg für die ersten Online-Sozialwahlen im Jahr 2023 ist frei. Die Verwaltungsräte von Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännischer Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatischer Krankenkasse (HEK) beschlossen die nötigen Satzungsänderungen für die Stimmabgabe via Internet, wie der Ersatzkassen-Verband am Freitag in Berlin mitteilte. Nach dem Willen der Selbstverwaltung sollen die 22 Millionen Wahlberechtigten der Ersatzkassen in drei Jahren neben der Briefwahl erstmals auch online abstimmen können, wer ihre Interessen in den Entscheidungsgremien der Kassen vertritt.

Der Bundestag hatte im Mai ein Gesetz beschlossen, wonach die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2023 erstmals im Rahmen eines Modellprojektes Online-Sozialwahlen vornehmen können. Den Satzungsänderungen der Ersatzkassen muss noch das Bundesamt für Soziale Sicherung zustimmen. Zudem muss das Bundesgesundheitsministerium eine Rechtsverordnung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Richtlinie über die technischen Rahmenbedingungen und Datensicherheitskonzepte vorlegen.

Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Sie sind nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Versicherte und Arbeitgeber wählen bei den Sozialwahlen ihre eigenen Vertreter in die Gremien der Sozialversicherungsträger. Das sind zum Beispiel die Rentenversicherung und die Verwaltungsräte der Krankenkassen, die auch über den Beitragssatz der jeweiligen Kasse entscheiden. Bei der Sozialwahl 2017 lag die Wahlbeteiligung allerdings nur bei rund 30 Prozent.