Das Aus für den Augsburger Marktsonntag
Verwaltungsgerichtshof hat entschieden
Das bekannte Bild von schlendernden Passanten an den verkaufsoffenen Sonntagen in Augsburg hat nun ein Ende. Heute teilte der bayrische Verwaltungsgerichtshof mit, dass die Marktsonntage in Augsburg nicht mehr stattfinden dürfen.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes kann die Stadt Augsburg keinerlei Revision einlegen. "Gegen die Nichtzulassung der Revision kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig binnen Monatsfrist ab Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe Beschwerde eingelegt werden", so die Mitteilung aus München. Die Augsburger City Initiative CIA bedauert diese Entscheidung, dennoch habe man mit dieser gerechnet.