Das Aus für den Augsburger Marktsonntag

Verwaltungsgerichtshof hat entschieden

Das bekannte Bild von schlendernden Passanten an den verkaufsoffenen Sonntagen in Augsburg hat nun ein Ende. Heute teilte der bayrische Verwaltungsgerichtshof mit, dass die Marktsonntage in Augsburg nicht mehr stattfinden dürfen.

Veranstaltungen in Augsburg wie das Turamichele-Fest oder der Europatag sind nach Angaben der Augsburger „Allianz für den freien Sonntag“, einem Verbund von Gewerkschaft und kirchlichen Arbeitnehmerorganisationen, keine konkreten Anlässe die zahlreichen Läden Augsburgs für Passanten zu öffnen. Somit sind also nur die beiden jährlichen Marksonntage in Augsburgs Innenstadt betroffen, nicht die Marktsonntage in Lechhausen und Oberhausen.Die Stadt Augsburg hatte für beide Termine bis 2021 Ladenöffnungen von 13 bis 18 Uhr genehmigt, in einem Gebiet, das auch die City-Galerie umfasste.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes kann die Stadt Augsburg keinerlei Revision einlegen. "Gegen die Nichtzulassung der Revision kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig binnen Monatsfrist ab Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe Beschwerde eingelegt werden", so die Mitteilung aus München. Die Augsburger City Initiative CIA bedauert diese Entscheidung, dennoch habe man mit dieser gerechnet.