Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt die 15-Kilometer-Regel ab
Ein Schritt in die richtige Richtung...
Die 15-Kilometer-Regel für die Bewohner der Städte mit einem 7-Tage-Inzidenzwert über 200 wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt.
Die Richter wiesen allerdings nochmals auf die bayernweite FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlicher Nahverkehr hin, die weiterhin gilt.