Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt die 15-Kilometer-Regel ab

Ein Schritt in die richtige Richtung...

Die 15-Kilometer-Regel für die Bewohner der Städte mit einem 7-Tage-Inzidenzwert über 200 wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt.

Der Grund hierfür war, dass das Ausflugsverbot, welches seit dem 11. Januar 2021 in Bayern gilt, gegen den Grundsatz der „Normalklarheit“ verstößt. In der Vorwoche hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter das landesweite Alkoholverbot aufgehoben, da sie keine Grundlagen hierfür sahen.

Die Richter wiesen allerdings nochmals auf die bayernweite FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlicher Nahverkehr hin, die weiterhin gilt.