Die Kommunalwahlen 2020: Das muss beachtet werden

Am 15. März wird gewählt!

„Allgemein, unmittelbar, frei, gleich sowie geheim“ - am 15. März ist es wieder soweit: Die Kommunalwahlen finden in ganz Bayern statt und sorgen für reichlich Spannung in den unterschiedlichen Bezirken. Dabei werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und auch die ersten Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister und Landräte für die kommenden sechs Jahre gewählt. Dass die Abstimmung die komplizierteste Wahl ist, beweisen allein schon bis zu vier Stimmzettel, die dafür ausgefüllt werden müssen.


Wählen darf jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Monaten in dem jeweiligen Wahlkreis Wohnhaft ist. Je nach Stadt und Landkreis stehen dann dem Wähler bis zur 4 Wahlzettel zur Verfügung. Der gelbe ist für die Wahl des (Ober-) Bürgermeisters, der rosa Zettel für die Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder. Für die Landratswahl gibt es zudem den hellblauen und für die Wahl der Kreisräte den weißen Zettel, der jedoch nicht in kreisfreien Städten zum Einsatz kommt.

Die Kommunalwahl

Und so wird gewählt: Während der Wahlberechtigte bei der (Ober-)Bürgermeisterwahl eine Stimme hat, stehen den Wählerinnen und Wählern bei der Stadtratswahl mehrere Stimmen zur Verfügung. Wie viele Mitglieder der Stadtrat in einer Gemeinde hat, darüber entscheidet die Einwohnerzahl – in Augsburg sind es beispielsweise aktuell 60 Stadträte die mit 60 Stimmen gewählt werden können. Je nach Stadt und Landkreis variiert dies aufgrund der Einwohnerzahl natürlich.

Die Möglichkeiten der Stimmvergabe

Somit kann die Wählerin bzw. der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen innerhalb einer Liste geben – dies nennt man Kumulieren. Hierzu schreibt man einfach die jeweilige Ziffer - also 1, 2 oder 3 - vor den jeweiligen Namen des Kandidaten. Dies erhöht die Chancen der unten gelisteten Kandidaten auf einen Sitz im Stadtrat.
 
Eine alternative Möglichkeit ist das Panaschieren, bei dem die Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen vergeben werden. Diese Option ermöglicht Kandidaten zu unterstützen, die für unterschiedliche Parteien oder Gruppierungen bei der Wahl antreten.
 
Kumulieren und Panaschieren ist so lange möglich, bis die Gesamtzahl der zu vergebenen Stimmen erreicht ist. Möchte man weniger Stimmen vergeben, ist dies auch möglich. Hat der Wahlberechtigte noch Stimmen übrig, kann dieser sein Kreuz zusätzlich auf eine Vorschlagsliste setzen. Damit werden die übrigen Stimmen von oben nach unten auf die Kandidaten der jeweiligen Gruppierung oder Partei verteilt.
 
Eine dritte Möglichkeit ist einfach ein Kreuz über eine der elf Listen setzen. Damit verteilt die Wählerin bzw. der Wähler seine 60 Stimmen auf alle aufgelisteten Kandidaten. Einzelne Kandidaten können hierbei auch gestrichen werden, womit diese keine Stimme bekommen. Wer alle drei Optionen nutze möchte kann zusätzlich zum Listenkreuz seine Stimmen kumulieren und panaschieren.
 
Übrigens: Wer sich unsicher ist wieviel Stimmen man hat, kann ganz einfach auf dem Wahlzettel nachsehen, dort ist dies ganz oben vermerkt. Aber Achtung – die Zahl der zu vergebenden Stimmen darf keinesfalls überschritten werden. Sonst ist der Wahlzettel ungültig.
 

Die Briefwahl

Bei der Kommunalwahl ist auch die Stimmabgabe er Briefwahl möglich. Dies ist per Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich, der bis spätestens 23. Februar beim Wähler vorliegt. Spätestens drei Werktage vor der Wahl sollte der Brief abgeschickt werden, sodass dieser auch rechtzeitig ankommt. Wer später dran ist, sollte die ausgefüllten Briefwahlunterlagen persönlich abgeben.
 
Laut einer Statistik der Bertelsmann-Stiftung ist die Zahl der Nutzer einer Briefwahl bei den Wahlen kontinuierlich gestiegen. Und auch eine Erhebung des Bitkom Research Wählerinnen und Wähler ab 18 Jahren in Deutschland fragte, ob sie bereit wären Ihre Stimme bei einer Wahl per Internet abzugeben, zu einem steigenden Ergebnis. Bei dieser wären mittlerweile 64% bereit, ihre Stimmte online abzugeben. Warum dies trotz des technischen Fortschritts auch nicht im Jahr 2020 endlich möglich ist?
 

Unterstützerunterschriften für kleinere Parteien

Bis 3. Februar können sich Unterstützer für je einen Wahlvorschlag für die (Ober-)Bürgermeister-Wahl und die Stadtratswahl eintragen. Parteien und Gruppierungen die bei der letzten Kommunalwahl nicht zur Wahl standen, können bis 3. Februar mit Unterschrift unterstützt werden, sodass diese zur Kommunalwahl 2020 zugelassen werden. Die Zahl der Wahlberechtigten, die den Vorschlag zusätzlich unterstützen müssen, hängt von der Anzahl der Einwohner ab. In Augsburg Stadt müssen mindesten 470 Unterschriften erreicht werden. Hier durften sich bisher die V-Partei³, WSA sowie Generation Aux über ausreichen Unterstützerunterschriften freuen. Augsburg in Bürgerhand sowie die Partei hoffen weiterhin auf einen Platz auf den Listen. (Stand: 21.1.2020)