Einstweilige Verfügung: Vodafone blockiert Kinox.to

Was es mit der Netzsperre auf sich hat

In Zeiten von Netflix und Amazon Prime steht jetzt ein fast vergessener Streamingdienst wieder im Fokus der Berichterstattung. Kinox.to galt als offizieller Nachfolger von Kino.to und half so manchem Serienjunkie einsame Stunden zu überbrücken.

Vodafone-Kunden die diese Streaming-Seite bisher noch nutzten, wurde jetzt der Saft abgedreht. Constantin Film klagte Vodafone an und erwirkte per einstweiliger Verfügung die Zensur der Seite Kinox.to. Das Landgericht München hat das Verbot am 1. Februar erlassen. Vodafone Kabel-Kunden, bei denen der Internetzugriff über die TV-Kabelleitung läuft, werden jetzt automatisch auf eine Sperrseite umgeleitet. Mobilfunk-Nutzer und DSL-Kunden, welche über ihre Telefonleitung ins Internet gelangen, können nach wie vor auf den Streaming-Dienst zugreifen.

Wieso verklagte Constantin Film Vodafone?

Auf Kinox.to gibt es zahlreiche Links zu aktuellen Serien und Kinofilmen die dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen und somit illegal eingebunden wurden.
Die Klage ist aufgrund eines Beschlusses vom März 2014 rechtens. Dieser gibt Internet-Providern die Kompetenz illegale und urheberrechtlich bedenkliche Webseiten zu sperren.
Vodafone hat jetzt die Möglichkeit Berufung einzulegen. Akzeptiert der Anbieter die einstweilige Anordnung muss er diese dauerhaft umsetzen.

Was bedeutet das für die Kunden?

Es gibt noch eine weitere einstweilige Verfügung von Constantin Film gegen Vodafone. Darin steht, dass Vodafone „gewisse IP-Adressen von Kunden“ nicht löschen darf, wenn diese versuchten, „eine sogenannte Tauschbörse“ aufzurufen.
Damit sind jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Kinox.to-Streamer gemeint, sondern Nutzer von Filesharing-Diensten. Auf diesen Plattformen werden Dateien von Usern herunter- und hochgeladen.