Erfolgreiche GEZ Klage in Neu-Ulm: Wieso Gebühren zahlen, wenn kein Gerät vorhanden ist?

Freistellung der GEZ Gebühren könnte in Zukunft möglich sein

Eine Hostel-Betreiberin aus Neu-Ulm hielt es für ungerechtfertigt, neben dem allgemeinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten einen zusätzlichen Beitrag für Gästezimmer zu entrichten. Ihre Gästezimmer enthielten keinerlei Empfangsgeräte. Diese Entscheidung des Leipziger Gerichtes sorgte für frischen Wind in der GEZ Debatte.

Seit dem 1. Januar 2013 sind Gaststätten- und Hotelbetreiber nach dem geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet, pro Gästezimmer einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dieser liegt aktuell bei 5,83 Euro/Zimmer. 
Im April 2015 war der Prozess beim Verwaltungsgericht Augsburg angelaufen und wurde kurze Zeit nach München verlegt. Bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig blieb die Klage jedoch erfolglos. Die Richter in Leipzig gaben der Frau dann schließlich Recht. So wurde beschlossen, dass der Zusatzbeitrag nicht zu zahlen ist, wenn die Bedingungen zum Empfangen der öffentlich rechtlichen Sender in Betriebsstätten nicht vorliegen. Nun Bedarf es nur noch eine Prüfung dieser Bedingungen in dem Neu-Ulmer Hostel.

Ist die Klage erfolgreich, wäre es der erste erfolgreiche Prozess gegen den Rundfunkbeitrag seit der Einführung 2013. Ähnliche Klagen waren in den letzten Jahren immer wieder vor den zuständigen Gerichten gescheitert.