FFP2 Maskenpflicht auch auf dem Wochenmarkt in Memmingen
Masken und Abstand weiterhin wichtig
Die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken gilt laut der Bayerischen Staatsregierung auch auf den Wochenmärkten. Und zwar für Kundinnen und Kunden sowie deren Begleitpersonen.
Gemäß §12 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 4 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal.