Handwerkskammer Ulm unterstützte 2018 in über 200 Beratungen

Bedarf ausländischer Kräfte im Handwerk

Ausländische Fachkräfte finden zunehmend den Weg in die Handwerksbetriebe der Region. Über 200 ausländische Fachkräfte kamen 2018 auf die Handwerkskammer Ulm zu und haben sich beraten lassen, ob ihr ausländischer Abschluss in Deutschland mit dem Gesellen- oder sogar Meisterbrief vergleichbar ist oder welche Nachqualifikationen notwendig sind.

Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm: „Unser Auftrag ist es, unsere Mitgliedsbetriebe bei der Suche nach geeigneten Fachkräften zu unterstützen und gleichzeitig für die Qualitätssicherung im Handwerk zu sorgen. Dabei ist auch die Gewinnung ausländischer Fachkräfte ein Baustein.“

Das "Anerkennungsgesetz", welches seit 2012 besteht, überprüft im Ausland erworbene Berufsqualifikationen auf Anerkennung in Deutschland. Auch für das Handwerk spielt es eine entscheidende Rolle bei der Fachkräftesicherung und Integration. Ausländische Fachkräfte haben die Möglichkeit, sich mit ihrem erlernten Beruf und der Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses in das Wirtschaftssystem und in den Arbeitsmarkt in Deutschland zu integrieren. Die Handwerkskammer berät die Fachkräfte, ob die jeweilige Qualifikation für eine Handwerksausübung ausreicht oder eine Nachqualifizierung erforderlich ist und bringt so neue Fachkräfte mit den suchenden Handwerksbetrieben zusammen.

Auf Gesellenebene fanden 15 Beratungen statt, auf Meisterebene 62. 38 Menschen haben einen Antrag zur Anerkennung ihres Abschlusses eingereicht. Alle 38 haben eine mit dem deutschen Gesellen- oder Meisterabschluss volle oder teilweise vergleichbare Qualifikation in ihrer ausländischen Heimat erreicht – die bislang höchste Zahl der letzten Jahre.
„Wir müssen dabei den Balanceakt machen zwischen Fachkräftebedarf und gleichzeitiger Qualitätssicherung. Unsere duale Ausbildung ist wertig und anspruchsvoll – ja, aber damit sichern wir die Qualität der Handwerker-Leistungen für den Kunden“, so Mehlich.

Für die Bewerber besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, sich nachzuqualifizieren, um die Lücke zwischen Bedarf und IST-Qualifikation für die Betriebe zu reduzieren.
„Fachkräfte mit guten Qualifikationen aus dem Ausland sind uns willkommen und werden gebraucht.“, berichtet Mehlich.
Mit der sogenannten Gleichwertigkeitsfeststellung wird transparent, welche Fähigkeiten die Menschen mitbringen. Anhand dieser Feststellung beurteilen die Fachleute der Handwerkskammer, für welche Arbeit die Betriebe die Fachkraft aus dem Ausland einsetzen können.
„Wir kümmern uns um die ‚Papierarbeit‘, damit unsere Handwerker weiterarbeiten können und gleichzeitig der Personalbedarf ein Stück weit gedeckt wird. Das ist ein Win-win-Situation für die Handwerksbetriebe und die suchenden ausländischen Mitarbeiter“, so Mehlich.
Der Bedarf vieler Handwerksbetriebe müsse auch in Hinblick auf das Zuwanderungsgesetz berücksichtigt werden.