IHK Ulm: Regionale Unternehmen nutzen die Ausbildungsprämie

Rund 100 kleine und mittelständische Ausbildungsbetriebe

Rund 100 kleine und mittelständische Ausbildungsbetriebe aus Industrie, Dienstleistung und Handel haben seit Anfang August bei der IHK Ulm eine Bescheinigung für die Ausbildungsprämie angefordert. Mit der Bestätigung über eine gleichbleibende oder steigende Anzahl der Ausbildungsplätze können Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden bei der zuständigen Agentur für Arbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ eine entsprechende finanzielle Förderung beantragen.

Im Einzelnen sollen durch das Programm Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.

„Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag, um Ausbildungsplätze auch in der Krise zu schützen und das bisherige Ausbildungsniveau der Betriebe aufrecht zu erhalten, begonnene Berufsausbildungen fortzuführen und neue Ausbildungskapazitäten zu schaffen“, sagt Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. „Wir sind froh, dass viele Ausbildungsbetriebe trotz der Corona- Pandemie weiter ausbilden und so ein klares Bekenntnis zur dualen Ausbildung ablegen. Alle Unternehmen, die noch keinen Antrag gestellt haben, sind aufgerufen, dies rechtzeitig zu tun.“

Das Programm läuft noch bis zum 30. Juni 2021. Gefördert werden allerdings nur die Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 15. Februar 2021 starten. Ausbildungsbetriebe mit maximal 249 Mitarbeitenden können eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag erhalten, wenn sie ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den letzten drei Jahren beibehalten.

Wird dieser Durchschnitt übertroffen, ist eine Förderung von 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag möglich. Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist das erfolgreiche Absolvieren der Probezeit. Als Ergänzung zum ursprünglichen Bundesprogramm wurden zum 30. Oktober die Richtlinien für den Förderschwerpunkt Auftragsund Verbundausbildung veröffentlicht. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende zeitweise von anderen Unternehmen, die die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht beginnen oder weiterführen können, übernehmen, können eine Prämie von 4.000 Euro erhalten. Die Voraussetzungen dafür erläutert die IHK Ulm auf ihrer Homepage.