Im Januar 2021 endet für 106 Solarpioniere im Landkreis Augsburg der Vergütungszeitraum

eue Perspektiven für Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, deren System vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen wurde, dürften dem bevorstehenden Jahreswechsel in den vergangenen Monaten mit Sorge entgegengesehen haben: Denn laut Gesetzgeber steht den Betreibern erneuerbarer Energien-Anlagen eine Vergütung für den eingespeisten Strom über 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme zu. Im Januar endet somit für 106 Solarpioniere im Landkreis Augsburg der Vergütungszeitraum, bundesweit gar für 18.000 Anlagen. Aber wie geht es weiter? Technisch funktionieren die Photovoltaik-Altanlagen einwandfrei und können noch jahrelang Erträge liefern.

Am 17. Dezember gab es für Solarpioniere ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: Das zugrundeliegende Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) passierte den Bundestag und den Bundesrat und kann nun zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Auf den letzten Verhandlungsmetern wurden Regelungen geschaffen, wie die „ausgeförderten“ Anlagen weiterhin mit einer wirtschaftlichen Perspektive am Netz bleiben können.

Tipps für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Solaranlagen

Die Stabsstelle Mobilität und Klimaschutz im Landratsamt Augsburg fasst im Folgenden die wichtigsten Neuigkeiten aus dem EEG 2021 zusammen und gibt Tipps für Solarpioniere, deren Anlage zum Jahreswechsel aus der Vergütung laufen wird:

Solarpioniere müssen erst einmal nichts machen. Es besteht keine Notwendigkeit, kurzfristig Entscheidungen zu treffen oder Änderungen an der Photovoltaikanlage oder Elektroinstallation vorzunehmen.
  • Tipp: Lesen Sie den Zählerstand zum Jahreswechsel ab und dokumentieren Sie diesen am besten fotografisch.
  • Der Solarstrom darf auch weiterhin ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
  • Ab 2021 wird die Anlage automatisch weiter als Volleinspeise-Anlage gewertet. Für den eingespeisten Strom wird eine Vergütung vom Netzbetreiber ausbezahlt, die dem Jahresmarktwert Solar der Börse entspricht (in „normalen“ Jahren 3-4 Cent pro Kilowattstunde, im Corona-Jahr 2,5 Cent pro Kilowattstunde) minus einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Es müssen keine technischen Änderungen an der Photovoltaikanlage vorgenommen werden oder zusätzliche Messtechnik installiert werden. Ausnahme: Anlagen ab einer Größe von sieben Kilowatt Peak müssen einen Smart Meter installieren. Hier wird der Netzbetreiber auf die Anlagenbesitzer zukommen.
  • Im nächsten Jahr sollte in Ruhe entschieden werden, wie man die Anlage weiterbetreiben will. Denn der Jahresmarktwert Solar wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um die Anlage wirtschaftlich weiterbetreiben zu können.
  • Grundlage dieser Entscheidung sollte ein gründlicher Anlagencheck durch einen Fachbetrieb sein, um eine mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Anlage bewerten zu lassen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 200 Euro.
  • Falls vorhanden, kann die teure Photovoltaikversicherung gekündigt werden. Anlagenbesitzer sollten prüfen, ob sie die PV-Anlage in die Gebäudehaftpflichtversicherung ohne (nennenswerte) jährliche Mehrkosten integrieren können.
  • Abhängig von der Leistungsfähigkeit der Solarmodule und der zu erwartenden Lebensdauer (in den meisten Fällen zehn bis 15 Jahre) können sich Anlagenbesitzer überlegen, ob sie in eine andere Vermarktungsform wechseln wollen. Falls ja, muss dies dem Netzbetreiber LEW Verteilnetz mindestens einen Monat mitgeteilt werden.
  • In den meisten Fällen wird ein Wechsel auf Eigenverbrauch am lohnendsten sein. Der Reiz des Eigenverbrauchs liegt darin, weniger teuren Strom aus dem Netz beziehen zu müssen und damit einen Teil der bisherigen Stromkosten einzusparen. Jede im Haushalt selbst verbrauchte Kilowattstunde der eigenen Photovoltaikanlage kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Anlage nur die laufenden Ausgaben (zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr für Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung, Zählerkosten und Versicherung). Voraussichtlich werden bei der Umstellung auf Eigenverbrauch Umbauten im Zählerschrank notwendig sein, damit der Solarstrom direkt in den Stromkreis des eigenen Haushalts fließen kann (Kosten im einfachsten Fall ab 200 Euro). Pferdefuß bei Photovoltaikanlagen, die größer sind als 30 Kilowatt Peak: Für eigenverbrauchten Strom müssen 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlt werden. Der Großteil der Solarpioniere fällt jedoch nicht unter diese Regelung, da die Anlagen auf dem eigenen Hausdach meist deutlich kleiner waren.
  • Typischerweise können rund 30 Prozent des Solarstroms direkt im Haus genutzt werden. Wie kann der Eigenverbrauch gesteigert werden, um mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen? Hier sind mehrere Optionen denkbar. Beispielhaft sind hier aufgeführt:Änderung des Verbrauchsverhaltens: Wasch- und Spülmaschine bei Sonnenschein laufen lassen
  • Warmwasseraufbereitung über einen PV-Heizstab
  • Installation einer Warmwasser-Wärmepumpe
  • PV-Strom nutzen zum Betrieb einer Wärmepumpe
  • Größere Investitionen zur Steigerung des Eigenverbrauchs sind die Installation eines Batteriespeichers oder das Betanken eines Elektroautos.
  • Für größere Photovoltaikanlagen (ab 30 Kilowatt Peak) kann ein Wechsel zur Direktvermarktung sinnvoll sein. Ein Stromhändler verkauft den Strom dann an der Börse. Dafür müssen die Anlagen aber technische Voraussetzungen wie Viertelstundenmessung oder eine Fernsteuerbarkeit erfüllen.
  • Da die rechtliche Situation bis vergangene Woche unklar war, werden im nächsten Jahr vermutlich weitere Optionen durch Stromversorger und Direktvermarkter auf den Markt kommen. In den meisten Fällen sind diese Angebote mit einem Wechsel des Stromversorgers verknüpft, so dass geprüft werden sollte, ob sich diese Optionen wirtschaftlich rechnen.
  • Sollte man die Altanlage durch eine neue ersetzen? Falls die Anlage aus technischen Gründen nicht weiterbetrieben werden kann, lohnt es sich, diese durch eine neue zu ersetzen. Für die neue Anlage erhält man die aktuelle EEG-Vergütung (momentan gut acht Cent pro Kilowattstunde) für die nächsten 20 Jahre. Da die Modulpreise in den letzten 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist damit ein wirtschaftlicher Betrieb vor allem über den Eigenverbrauch machbar. Funktionstüchtige Altmodule können ihr zweites Leben im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil als Inselanlage genießen. Auch ein Sponsoring für Entwicklungshilfeprojekte ist denkbar. Es gibt auch immer wieder andere Betreiber, die gerne auf Altmodule zurückgreifen, um sie gegen defekte Solarmodule auszutauschen.
  • Falls noch nicht geschehen, müssen Anlagenbesitzer ihre PV-Anlage bis Ende Januar 2021 ins Marktstammdatenregister eintragen, sonst droht ein Verlust der Einspeisevergütung.

Im Landratsamt Augsburg finden die nächsten Solarberatungen wieder am 24. und 25. März statt. Anmeldung sind unter 0821/3102-2222 oder klimaschutz@LRA-a.bayern.de möglich. Weiter Informationen sind im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/ue20 abrufbar.