Lokale Regelungen zur Maskenpflicht in Kempten

Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen

Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen künftig beschränkt auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr - Fahrradfahrer müssen keine Maske tragen - Bereich der stark frequentierten Plätze ausgeweitet.

Die Regelungen zur Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen werden in einer Allgemeinverfügung, die ab Sonntag, 08.11.2020 gilt, fortgeschrieben. Zunächst ist klar festzuhalten, dass die Maskenpflicht auch weiterhin gilt. Ab Sonntag, 08.11.2020 gibt es jedoch die folgenden Ausnahmen: Von 20 – 6 Uhr sowie während des Essens und Trinkens im öffentlichen Raum, wie auch für die Zeit des Rauchens gilt keine Maskenpflicht. Zudem gilt die Maskenpflicht nicht für Radfahrer. Die Stadt Kempten bittet darum, besonnen mit den Ausnahmeregelungen umzugehen.
 
Der Bereich der stark frequentierten öffentlichen Plätze, in dem Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gelten, wurde im Vergleich zur Bekanntmachung vom 20.10.2020 erweitert. Daher gilt (siehe beigefügter Plan): Der Bereich umfasst das Gebiet vom Forum-Allgäu über die Fischerstraße bis zum St. Mang- und Rathausplatz, weiter über Galeria Kaufhof, den Hofgarten bis zum Kornhausplatz und über den Stadtpark, den Königsplatz, die Salz- und die Mozartstraße zurück zum August-Fischer-Platz.   
Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.
 
Oberbürgermeister Thomas Kiechle ruft zu eigenverantwortlichem und vernünftigem Handeln auf und bittet darum, sich an die Regeln zu halten, denn „wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass sich das Virus nicht weiter unkontrolliert ausbreitet.“