Neue Landeshilfe für Schausteller, Veranstaltungsbranche und Taxigewerbe
Hilfsprogramm in Baden-Württemberg
Am 24. September startet ein weiteres Hilfsprogramm des Landes Baden-Württemberg, das sich gezielt an Unternehmen und Selbstständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes richtet. Konkret handelt es sich um Zuschüsse zu Tilgungsraten von Krediten. „Durch das Verbot von Großveranstaltungen waren insbesondere die Schausteller und Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche hart von den Corona-Maßnahmen betroffen – und sind es noch.
Die IHK Ulm wird wie zuvor beim Soforthilfeprogramm und der Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe die Anträge auf Plausibilität prüfen und zum finalen Entscheid an die L-Bank weiterleiten.
Der Antrag kann ab Donnerstag, 24. September, online über das Portal www.bw-tilgungszuschuss.de eingereicht werden. Als Nachweis müssen Taxiunternehmen ihren Taxischein und Schausteller eine Reisegewerbekarte vorlegen. Zudem müssen die Hausbanken den Kredit bescheinigen.
Der Tilgungszuschuss fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig 40 Prozent. Förderfähig sind die nach den Regeltilgungsplänen in diesem Jahr anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Stichtag für den Kredit ist der 11. März 2020. Anträge müssen bis spätestens 20. November gestellt werden. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro je Antragsteller.
Die IHK Ulm berät und unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen online unter hier