Neue Regeln in Memmingens Tempo-30 Zonen

Wer hat Vorfahrt in der Altstadt?

Eigentlich ist es klar: Entweder regelt eine Beschilderung die Vorfahrt oder es gilt rechts vor links. Und dann gibt es noch die Regel, dass derjenige immer warten muss, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt. Und da wird es für manche schwierig.

„Bei uns gehen regelmäßig Beschwerden von Autofahrern und Fahrradfahrern ein, dass ihnen an Kreuzungen oder Einmündungen die Vorfahrt genommen wird“, erklärt Birgit Haldenmayr, Leiterin des städtischen Straßenverkehrsamts. Glücklicherweise bleibe es aber bei Beschwerden, die Polizei verzeichne derzeit kaum Vorfahrtsunfälle.

Wo sind in der Innenstadt Kreuzungen oder Einmündungen, an denen die Vorfahrt öfter missachtet wird?              

·      Kreuzung Schwesterstraße/ Waldhornstraße: Es gilt rechts vor links. An der benachbarten Kreuzung Kuttelgasse/ Waldhornstraße ist der aus der Kuttelgasse in die Waldhornstraße Einfahrende dagegen wartepflichtig, weil er aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt. An der Einmündung östliche Kuttelgasse gilt rechts vor links.

·      An der Kreuzung Zangmeisterstraße/ Martin-Luther-Platz/ Pfaffengasse gilt rechts vor links. Das heißt z.B., der in Richtung Marktplatz Fahrende muss dem aus dem Martin-Luther-Platz Ausfahrenden Vorfahrt gewähren.

·      Gleiches gilt für die Lindentorstraße. Der dort in Fahrtrichtung West (Schrannenplatz) Fahrende muss dem rechts aus der Waldhornstraße oder der Straße Gerberplatz (Verlängerung Schwesterstraße) Ausfahrenden Vorfahrt gewähren.

·      An der Einmündung Im Klösterle/ Schrannenplatz gilt rechts vor links, weil sie sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches befindet. Das heißt z. B. der aus Im Klösterle Ausfahrende hat Vorfahrt gegenüber dem Am Schrannenplatz in Richtung Baumstraße Fahrenden.

·      Der aus dem Schrannenplatz in Richtung Baumstraße Ausfahrende ist gegenüber dem Linksabbieger aus der Kempter Straße wartepflichtig, weil er aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt. Der aus der Baumstraße geradeaus in Richtung Schrannenplatz Fahrende ist gegenüber dem aus der Kempter Straße Ausfahrenden ebenfalls wartepflichtig (rechts vor links in der Tempo 30 Zone).

 
Im Jahr 2012 wurde die Memminger Altstadt außerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen als flächendeckende Tempo 30 Zone ausgewiesen. Birgit Haldenmayr erklärt die geltenden Regeln: „Innerhalb einer Tempo 30 Zone herrscht die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn die Vorfahrt nicht durch eine entsprechende Beschilderung abweichend geregelt ist. Auch innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt die Vorfahrtregel rechts vor links. Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist der Verkehrsteilnehmer aber immer wartepflichtig – also unabhängig davon, ob er in eine Tempo 30 Zone von rechts oder links einfährt.“

Polizei und Straßenverkehrsbehörde empfehlen, zur Vermeidung von Unfällen im Zweifel nicht auf dem eigenen Vorfahrtsrecht zu bestehen und lieber defensiv und vorsichtig zu fahren.