Neue Regelung für den Verkehr im Memminger Osten
Verlängerung der Fahrradstraße in der Augsburger Straße
Am heutigen Freitag, den 26. Mai 2017 wurde die Ampelanlage an der Einmündung Augsburger Straße und Ellenbogstraße in Memmingen abgeschaltet. Die Fahrradstraßen-Regelung in der Augsburger Straße wurde über die Ampel verlängert, die Anlage ist nun nicht mehr notwendig.
Die Gehwege stehen künftig allein den Fußgängern zur Verfügung – von Kindern bis acht Jahren und einem begleitenden Elternteil einmal abgesehen. Motorisierter Verkehr ist nach wie vor zugelassen, muss aber besondere Rücksicht auf Radfahrer nehmen. „Verringerte Abgasemissionen, niedrigere Geschwindigkeiten und weniger Lärm steigern die Lebens- und Wohnqualität in der Augsburger Straße“, zählt Winkler weitere Vorteile der neuen Regelung auf.
Im weiteren Verlauf der Augsburger Straße wurde die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Für Radfahrer steht künftig beidseitig ein 1,50 Meter breiter Schutzstreifen auf der Fahrbahn zur Verfügung. Dieser darf im Bedarfsfall durch den KFZ-Verkehr befahren werden. Den Fußgängern stehen nun breitere Gehwege zur Verfügung. Radfahrer dürfen die für Radfahrer freigegebenen Gehwege nutzen, allerdings gilt Schrittgeschwindigkeit und eine besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger.