Neues Streaming-Urteil des EuGH: Darum sollten Sie jetzt aufpassen

Nutzer die sich illegal Kinofilme Streamen handeln nun rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 26. April mit seinem Urteil entschieden, dass auch das illegale Ansehen von Kinofilmen via Streaming zukünftig eine Rechtswidrigkeit darstellt.

Das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player ist demnach nicht mehr vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen. Davon sind nun die Nutzer der zahlreichen Film- oder Serienstreamingportalen betroffen.
So heißt es im Urteil: "Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Handlungen der vorübergehenden Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem multimedialen Medienabspieler durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen sind."

Große Abmahnwellen einzelner Konsumenten sollen jedoch laut einem bekannten Medienanwalt, nicht zu befürchten sein.

Hier das Urteil zum Nachlesen.