WM-Affäre: Landgericht lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen frühere DFB-Bosse ab

Das Landgericht Frankfurt/Main hat am Montag die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen drei ehemalige Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der WM 2006 an Deutschland abgelehnt. Das bestätigten das Landgericht sowie die Beteiligten dem SID.

Dieser Beschluss gilt für die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach (67) und Theo Zwanziger (73) sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt (76). Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, der Schweizer Urs Linsi (69), wird vorerst nicht weiter belangt. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen. Ob die Staatsanwaltschaft diesen Schritt geht, ließ sie offen. Sie will erst den Beschluss prüfen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Zwanziger, Niersbach und Schmidt schwere Steuerhinterziehung vor. Die drei besaßen führende Posten im Organisationskomitee der WM 2006. Linsi wird bezichtigt, Beihilfe zu der Straftat geleistet zu haben. Insgesamt sollen die Beschuldigten rund 13,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.