Luitz zunächst vor dem CAS gescheitert - Hauptsacheverfahren folgt

Nach der Aberkennung seines ersten Weltcup-Sieges ist Stefan Luitz im einstweiligen Verfahren gegen den Ski-Weltverband FIS vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gescheitert. Das teilte Anne Jakob, Anwältin des Allgäuers, am Freitag mit. Noch gibt es aber Hoffnung.

Luitz werde "sein Anliegen nun im Hauptsacheverfahren weiterverfolgen", hieß es in der Mitteilung. "Es geht ja nicht nur um meine 100 Punkte, sondern darum, dass Klarheit im System herrschen muss", sagte der 26-Jährige aus Bolsterlang.

Die FIS hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass Luitz am 2. Dezember beim Riesenslalom in Beaver Creek/USA durch die Nutzung von Sauerstoff gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen habe. Sein Sieg wurde aberkannt, Luitz muss auch sein Preisgeld in Höhe von rund 40.000 Euro zurückgeben. Auf Platz eins rückte der Österreicher Marcel Hirscher nach.

Luitz hatte in Beaver Creek zwischen beiden Läufen Sauerstoff eingeatmet. Die Nutzung bei einem Rennen ist laut Artikel 2.12 der FIS-Anti-Doping-Regeln allerdings untersagt. Die FIS wies nun in ihrer Begründung selbst darauf hin, dass die Nutzung von Sauerstoff durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) nicht verboten sei, sie allerdings "bestimmte wissenschaftliche und medizinische Ausrüstung" bei ihren Wettbewerben verbiete.

Luitz hatte die nachträgliche Disqualifikation Mitte Dezember zunächst nicht akzeptiert und eine Anhörung verlangt. Danach legte er Widerspruch gegen das FIS-Urteil beim CAS in Lausanne ein.