Take me away: Reisebedingungen für das Ausland

Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden sich alle Informationen für eine sichere Reise

Vor allem in den Sommermonaten zieht es die Menschen in das Ausland: Egal ob zum Familienurlaub am Strand, zum Liebesurlaub in die schönsten Städte der Welt oder zum Backpacking in fremde Länder – Reisebedingungen sollten davor geprüft werden! Eine Checkliste für den Aufenthalt im Ausland.

Reisedokumente
Wer ausreisen möchte, muss sich überall ausweisen können. An erster Stelle steht hier der Personalausweis, den es seit 2010 im Scheckkartenformat gibt. Er zählt zu den fälschungssichersten Dokumenten der Welt. Ein Chip in der Karte ermöglicht neuerdings drei Funktionen: Zuerst die Online-Ausweisfunktion, mit der die eigene Identität im Internet belegt werden kann. Die persönlichen Daten werden nur nach Zustimmung des Ausweisinhabers übertragen und sind auf ihrem Weg durchs Netz immer sicher verschlüsselt. Zweitens die Unterschriftsfunktion, die dazu dient, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Um die Funktion zu nutzen, muss jedoch ein Signaturzertifikat bei einem entsprechenden Anbieter erworben und auf den Ausweis geladen werden. Und Drittens die Biometriefunktion, also die Speicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke. Diese Kombination ermöglicht eine effiziente und sichere Personenkontrolle. Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, der braucht einen Reisepass, welcher ebenfalls mit einem elektronischen Chip ausgestattet ist. Mit einem Reisepass kann in über 170 Staaten ohne Visum gereist werden, er ist zehn Jahre gültig und enthält in der „Basisversion“ 32 Seiten. Kann der Reisepass nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Die Gültigkeitsdauer wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Er enthält kein elektronisches Speichermedium, sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden, daher ist auch dringend abzuklären, ob er wirklich für die Einreise in das jeweilige geplante Land gilt (z.B. USA).  

Visum
Für Aufenthalte im Ausland ist nicht immer ein Visum nötig. Als deutscher Staatsangehöriger mit einem gültigen Reisepass kann man zum Beispiel als Tourist, als Durchreisender oder auch aus geschäftlichen Gründen für bis zu 90 Tage in die Vereinigten Staaten einreisen. Zwei Voraussetzungen gibt es jedoch: Erstens muss die Reise mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtgesellschaft verlaufen und die Rück- bzw. Weiterreise darf nicht in Kanada, den Karibikinseln oder Mexiko enden. Zweitens muss der Reisende eine elektronische Einreiseerlaubnis „Electronic System for Travel Authorization“ (kurz: ESTA) besitzen, welche kostenpflichtig und im Internet oder auch über Reisebüros zu beantragen ist. Wer ein Visum für seine Reise benötigt, egal ob in die USA oder in ein anderes Land, sollte sich früh darum kümmern: Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um Nachforderungen zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn auf der Internetseite der zuständigen Auslandsvertretung über das Visumverfahren und die bei Beantragung des Visums vorzulegenden Unterlagen informieren. Seit dem 14. Mai 2008 beträgt die Visumgebühr einheitlich für alle Kategorien 60 Euro, Ausnahmen sind möglich. | Text: Franziska Niebert