Vergabe der Einfamilienhaus-Grundstücke in der Schillstraße erfolgt zu einem Drittel im Erbbaurecht
Im Wirtschaftsausschuss fiel heute der Beschluss
Zwischen der Kleingartenanlage Griesle und der Schillstraße werden zwölf Grundstücke für den Bau von Einfamilienhäusern vergeben - nach Verhandlungen der GRÜNEN Fraktion vier davon im Erbbaurecht.
Das Areal an der Schillstraße wurde bereits in der letzten Legislaturperiode von der Stadt für eine Vergabe vorgesehen. Matthias Lorentzen, Wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion erklärt: „Wir begrüßen den Beschluss im Wirtschaftsausschuss, denn so bleibt zumindest ein Drittel der Flächen im städtischen Eigentum. Mit dem Erbbaurecht stellen wir die Grundstücke für in der Regel 99 Jahre zur Bebauung und Nutzung zur Verfügung, danach schaffen wir aber wieder Gestaltungsmöglichkeiten.” Vor Ablauf der Erbbaufrist kann der Grund nicht angekauft werden.
„Mit der ‘Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, orientiert an den Kriterien Einkommen, Vermögen und Ortsansässigkeit‘ fördert die Stadt Augsburg Bevölkerungsgruppen mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch die Vergabe von vergünstigtem Bauland im Erbbaurecht“, betont CSU Fraktionsvorsitzender Leo Dietz. „Der soziale Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger soll damit gestärkt und eine ausgewogene Einwohner/innenstruktur beibehalten werden. Da Augsburg zu den Städten mit den größten Zuwachsraten zählt, gibt die Richtlinie vor allem Familien eine Eigentumsperspektive im Stadtgebiet.“
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