Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einer Polizeikontrolle?

Stop, Polizei!

Polizeikontrollen lösen bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl aus. Doch wie weit dürfen die Beamten eigentlich gehen? Müssen kontrollierte Personen alles tun, was die Polizei von ihnen verlangt? Wir erklären, welches Verhalten angebracht ist und wo Ihre Rechte liegen.

Verkehrssicherheit darf überprüft werden

Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen, aussteigen, den Kofferraum öffnen, diverse Fragen beantworten oder gar pusten: Selbst wenn Autofahrer davon überzeugt sind, sich nicht falsch verhalten zu haben, sind Verkehrskontrollen stets unangenehm. Dies liegt insbesondere daran, dass Betroffene ihre Rechte häufig nicht genau kennen. Die Polizei darf gemäß Straßenverkehrsordnung zwar jederzeit kontrollieren, ob ein Fahrzeug verkehrssicher und der Fahrer verkehrstüchtig ist. Betroffene müssen jedoch nicht jeder Aufforderung nachkommen.

„Erlaubt“ ist es den Beamten, technische Komponenten wie die Reifen oder die Beleuchtung zu kontrollieren. Selbstverständlich ist auch der Blick auf die TÜV-Plakette zulässig. Gleiches gilt für die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten. All diese Gegenstände befinden sich häufig im Kofferraum. Dies ist eine gute Gelegenheit für die Polizisten, einen Blick in den Innenraum zu werfen. Streng genommen dürfen sie das bei einer normalen Kontrolle jedoch nicht tun. Es wäre ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig, um das Wageninnere zu inspizieren. Nur, wenn die Beamten einen Verdacht auf eine Straftat haben oder Gefahr in Verzug ist, sind Durchsuchungen ausnahmsweise möglich.

Keine unüberlegten Äußerungen

Polizeikontrollen muss Folge geleistet werden. Wer sich Anweisungen widersetzt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Verringern Sie bei einer Aufforderung zum Halten direkt das Tempo und setzen Sie den Blinker. So signalisieren Sie von Beginn an Kooperationsbereitschaft. Zudem schadet es nicht, bei Dunkelheit das Licht im Innenraum einzuschalten. Wenn dann allerdings die ersten Fragen gestellt werden, sollte jede Äußerung gut überlegt sein – insbesondere, wenn möglicherweise ein Verkehrsverstoß vorliegt. Grundsätzlich gilt: Geben Sie niemals ein Delikt gegenüber der Polizei zu. Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Waren Sie beispielsweise zu schnell unterwegs und die Frage der Beamten lautet „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“, so zucken Sie am besten mit den Schultern. Antworten wie „Ich weiß, ich war zu schnell“ könnten bereits ein Schuldeingeständnis darstellen.

Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen sowie den Führerschein und Fahrzeugschein vorzuzeigen. Bei allen weiteren Fragen antworten Sie am besten, dass Sie dazu nichts sagen möchten. Im Normalfall sollte die Polizei über dieses Recht aufklären. Erfolgt dies nicht, so sind getroffene Aussagen vor Gericht häufig nicht verwertbar.
Grundsätzlich gilt: Bleiben Sie freundlich und sachlich. Werden Sie nicht zu emotional oder gar beleidigend, dies heizt die Situation unnötig auf. Polizisten sind Menschen wie Sie und ich – wenn Sie Ihnen auf Augenhöhe begegnen und eine normale Unterhaltung führen, ist „der Spuk“ in der Regel schnell vorbei. 

Alkohol- und Drogentests

Um festzustellen, ob ein Autofahrer verkehrstüchtig ist, kann die Polizei diverse Tests durchführen. Hierzu zählen das „Pusten“, Pupillentests mit der Taschenlampe und Urintests. All diese Maßnahmen sind freiwillig. Weigern Sie sich jedoch teilzunehmen, müssen Sie die Beamten möglicherweise zum Revier begleiten. Dort erfolgt dann per Anordnung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme, der sie nicht widersprechen können.
Haben Sie ein reines Gewissen, so willigen Sie am besten in die Tests ein. Sie vereinfachen hierdurch die Situation für alle Beteiligten. Haben Sie vor Fahrtantritt hingegen Drogen oder Alkohol zu sich genommen, so empfehlen Rechtsexperten, freiwilligen Tests nicht zuzustimmen. Der Grund: Die Einwilligung kann in späteren Verfahren möglicherweise zum Problem werden.
Fazit: Bleiben Sie bei einer Verkehrskontrolle immer ruhig. Verdeutlichen Sie sachlich und höflich, dass Sie Ihre Rechte kennen. Machen Sie grundsätzlich nur Angaben, die unbedingt erforderlich sind. Liegen keine Verstöße oder Verdachtsmomente vor, so sind Kontrollen in der Regel schnell und ohne Ärger erledigt.